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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Schulgebäude im Bestand. Hier sollen die Fenster energetisch saniert werden. In
der Praxis werden in Schulgebäuden häufig "absturzsichere Verglasungen" mit
Verbundsicherheitsglas (VSG)-Scheiben eingebaut. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
und in den Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
erscheinen unter dem Stichwort „Sonderverglasung“ jedoch lediglich Begriffe wie
"durchbruchhemmende" und "durchschusshemmende" Verglasung. Dabei wurde
vermutlich an bestimmte Gebäudearten wie Bankfilialen gedacht.
Es stellt sich die Frage, ob man für den Bauteilnachweis nach Anlage 7 GEG 2020
bei Schulgebäuden den Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters Uw (Window) von
2,0 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) als Anforderung ansetzen [für BEG
1,1 W/m²K] darf und unter dem Begriff „Sonderverglasung“ einordnen kann, oder ob
solche Fenster / Verglasungen als "normal" einzuordnen sind und man den Wert 1,3
W/m²K [für BEG 0,95 W/m²K] einsetzen muss.
Fragen: Welche Uw-Werte werden nach GEG für
eine Schulsanierung für diese Art der Verglasung angesetzt? Welche Uw-Werte
werden nach BEG EM (Einzelmaßnahmen) für eine Schulsanierung für diese Art der
Verglasung angesetzt?
Antwort:
21.10.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2023 BEG-EM:
Anforderungen an die Verglasung von Schulfenstern
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Bestand, Baubestand, Altbau,
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