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GEG 2023: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis: Baujahr-Angaben für Gebäude und Wärmeerzeuger

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Im Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) werden auf der ersten Seite unter "Gebäude" eingangs einige allgemeine Daten zum Gebäude angegeben. Dazu gehört auch das Baujahr des Gebäudes sowie das Baujahr des Wärmeerzeugers. In der Begründung zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) – als der Energieausweis erstmalig im bekannten Format vorgeschrieben wurde – finden sich keine näheren Erläuterungen dazu. Im Internet findet man bei der Suche nach "Baujahr" ganz unterschiedlicher Theorien. Deshalb stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Klarstellung sowohl für Gebäude, als auch für die Wärmeerzeuger.

Fragen: Welcher Zeitpunkt wird im Energieausweis nach GEG 2023 angegeben bei der Frage nach dem Baujahr des Gebäude? Welcher Zeitpunkt wird im Energieausweis nach GEG 2023 angegeben bei der Frage nach dem Baujahr des Wärmeerzeugers?

Antwort: 20.09.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis: Baujahr-Angaben für Gebäude und Wärmeerzeuger

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Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, 2023, Energieausweis, Angabe, Gebäude, Baujahr, Wärmeerzeuger, Vorschrift, Baurecht, Bauordnung, Land, Länder, Bundesländer,

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