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Kurzinfo: Im Energieausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023)
werden auf der ersten Seite unter "Gebäude" eingangs einige allgemeine Daten zum
Gebäude angegeben. Dazu gehört auch das Baujahr des Gebäudes sowie das Baujahr
des Wärmeerzeugers. In der Begründung zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) –
als der Energieausweis erstmalig im bekannten Format vorgeschrieben wurde –
finden sich keine näheren Erläuterungen dazu. Im Internet findet man bei der
Suche nach "Baujahr" ganz unterschiedlicher Theorien. Deshalb stellt sich die
Frage nach einer rechtlichen Klarstellung sowohl für Gebäude, als auch für die
Wärmeerzeuger.
Fragen: Welcher Zeitpunkt wird im
Energieausweis nach GEG 2023 angegeben bei der Frage nach dem Baujahr des
Gebäude? Welcher Zeitpunkt wird im Energieausweis nach GEG 2023 angegeben bei
der Frage nach dem Baujahr des Wärmeerzeugers?
Antwort:
20.09.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis:
Baujahr-Angaben für Gebäude und Wärmeerzeuger
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, 2023, Energieausweis, Angabe,
Gebäude, Baujahr, Wärmeerzeuger, Vorschrift, Baurecht,
Bauordnung, Land, Länder, Bundesländer,
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