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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um mehrere
Produktionsgebäude. Für diese sollen Energieausweise ausgestellt werden. Die
Gebäude an einem Standort sind mit „Mantelzonen“ ausgestattet, die Büros und
Sanitärräume umfassen. Letztere werden beheizt und klimatisiert bzw.
lüftungstechnisch konditioniert.
Für ein weiteres Gebäude wird als Heizmedium Dampf verwendet, der als
„Abfallprodukt“ aus Produktionsprozessen im Gebäude stammt.
Weitere Gebäude werden gleichfalls mit Dampf aus einem werkseigenen Verteilnetz
beheizt. Es stellt sich die Frage, wie bei der energetischen Bilanzierung gemäß
dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) der Energieträger „Dampf“ berücksichtigt
wird und welche Rolle der Dampf als „Abwärme-Energieträger“ spielt.
Fragen: Wie geht man im Rahmen der
normgerechten energetischen Bilanzierung mit dem Energieträger Dampf generell
und im Hinblick auf eine korrekte Berücksichtigung des Primärenergiefaktors (fP)
um? Muss das Heizmedium Dampf auch berücksichtigt werden, wenn dieser als
„Abwärme-Energieträger“ eines Produktionsprozesses anfällt?
Antwort:
16.09.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweise
für Produktionsgebäude mit Büros und Sanitärräumen, die mit
Dampf beheizt werden
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Aspekte:
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