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Kurzinfo: Das vorliegende Praxisbeispiel ist ein neues
Mehrfamilienhaus. Es wurde von einem Bauträger nach geltendem
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) geplant und errichtet. Dabei wurde der
sommerliche Wärmeschutz in den Dachgeschosswohnungen nicht berücksichtigt. Es
wurden keinerlei außenliegende Verschattungen vorgesehen.
Dadurch erhitzen sich die nach Süden ausgerichteten Hauptwohnräume des
Dachgeschosses im Sommer sehr schnell. Die Innentemperaturen erreichen
regelmäßig bis zu 35 Grad Celsius (°C).
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei diesem Tatbestand um eine
Ordnungswidrigkeit im Sinne des GEG 2020 handelt und an wen sich die Betroffenen
wenden könnten um diesen Missstand anzuzeigen.
Fragen: Handelt es sich bei diesem
Tatbestand um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des GEG 2020? Welche Strafgelder
drohen in einem solchen Fall? An welche Behörde können sich die Betroffenen
wenden?
Antwort:
03.07.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Sommerlicher
Wärmeschutz in neu errichtetem Mehrfamilienhaus nicht
gewährleistet – Dachgeschoss ohne außenliegende Verschattung
ausgeführt
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Neubau, Mehrfamilienhaus, MFH,
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Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Anzeige, anzeigen, DIN 4108-2,
Simulation, Energiesimulation


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