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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
Baukomplex von drei bestehenden Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen. Diese
wurden in den 20-er, 60-er und 70-er Jahren nacheinander und aneinandergereiht
errichtet. Jedes Gebäude hat eine eigene Hausnummer und liegt auf einem eigenen
Grundstück. Im Erdgeschoss der drei Wohngebäuden war jeweils eine
Nichtwohnnutzung vorgesehen. Inzwischen hatte sich jedoch über die drei
Erdgeschosse (EG) eine Gewerbeeinheit mit Metzgerei ausgebreitet. Der Betrieb
ist inzwischen seit über einem Jahrzehnt stillgelegt, wird nicht beheizt und
dient den Bewohnern inzwischen als Lagerraum. Für diesen Baukomplex sollen neue
Energieausweise ausgestellt werden. Für die drei Mehrfamilienhäuser wird jeweils
ein Energieausweis erstellt. Doch es stellen sich vielfache Fragen bezüglich der
ehemaligen Metzgerei, die sich über alle drei Erdgeschosse erstreckt.
Fragen: Ist es durch die Umnutzung der
Metzgerei als Lager für die Wohnungsmieter bzw. dem jahrelangen Leerstand
zulässig, diesen für die Energieausweise der Wohngebäude als unbeheizten Bereich
der Häuser anzusehen und zu werten? Oder ist die Nutzung durch den Bauantrag
festgeschrieben und daher maßgebend? Würde dieser Bereich, dermaßen betrachtet,
einen Energieausweis benötigen?
Antwort:
25.03.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweise
für bestehenden Baukomplex: Drei Wohngebäuden mit leerstehender
Metzgerei im Erdgeschoss, die sich über alle drei Bauten
erstreckt
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Aspekte:
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