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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis-Pflichten nach GEG bei Verkauf und Neuvermietung für Gebäude im Denkmalschutzgebiet, für deren Außenhüllen auch der Denkmalschutz gilt

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um Gebäude in einer Ortschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW). Diese befinden sich in einem Denkmalschutzgebiet. Für die Außenhüllen der Gebäude in diesem Gebiet gelten ebenfalls die Bestimmungen des Denkmalschutzes. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) regelt im 4. Absatz des § 79 (Grundsätze des Energieausweises), dass für Baudenkmäler die Energieausweis-Pflichten bei Verkauf, Neuvermietung oder Aushang gemäß § 80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absätze 3 bis 7, nicht gelten. Es stellt sich die Frage, ob die angesprochenen Gebäude aus diesem Praxisbeispiel auch unter die Ausnahmen fallen.

Frage: Sind Immobilien, die selbst nicht unter Denkmalschutz stehen, jedoch sich in einem Denkmalschutzgebiet befinden, auch von den Energieausweis-Anforderungen des GEG bei Verkauf, Neuvermietung und Aushang befreit?

Antwort: 16.02.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis-Pflichten nach GEG bei Verkauf und Neuvermietung für Gebäude im Denkmalschutzgebiet, für deren Außenhüllen auch der Denkmalschutz gilt

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Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Energieausweis, Pflicht, Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Pächter, Leasinggeber, Vorlage, vorlegen, überreichen, aushängen, Aushang, Ausnahme, Baudenkmal, Baudenkmäler, Denkmalbereich, Nordrhein-Westfalen, NRW, Verkauf, verkaufen, neu, vermieten, Vermietung, Neuvermietung, Pacht, verpachten, Leasing, verleasen, Denkmalschutzgesetz, DSchG, Regelung, Bestimmung, bestimmen, Regeln, Sanierung, sanieren

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