.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um Gebäude in
einer Ortschaft in Nordrhein-Westfalen (NRW). Diese befinden sich in einem
Denkmalschutzgebiet. Für die Außenhüllen der Gebäude in diesem Gebiet gelten
ebenfalls die Bestimmungen des Denkmalschutzes. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG
2020) regelt im 4. Absatz des § 79 (Grundsätze des Energieausweises), dass für
Baudenkmäler die Energieausweis-Pflichten bei Verkauf, Neuvermietung oder
Aushang gemäß § 80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absätze 3
bis 7, nicht gelten. Es stellt sich die Frage, ob die angesprochenen Gebäude aus
diesem Praxisbeispiel auch unter die Ausnahmen fallen.
Frage: Sind Immobilien, die selbst nicht
unter Denkmalschutz stehen, jedoch sich in einem Denkmalschutzgebiet befinden,
auch von den Energieausweis-Anforderungen des GEG bei Verkauf, Neuvermietung und
Aushang befreit?
Antwort:
16.02.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis-Pflichten
nach GEG bei Verkauf und Neuvermietung für Gebäude im
Denkmalschutzgebiet, für deren Außenhüllen auch der
Denkmalschutz gilt
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Energieausweis, Pflicht,
Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Pächter, Leasinggeber,
Vorlage, vorlegen, überreichen, aushängen, Aushang, Ausnahme,
Baudenkmal, Baudenkmäler, Denkmalbereich, Nordrhein-Westfalen,
NRW, Verkauf, verkaufen, neu, vermieten, Vermietung,
Neuvermietung, Pacht, verpachten, Leasing, verleasen,
Denkmalschutzgesetz, DSchG, Regelung, Bestimmung, bestimmen,
Regeln, Sanierung, sanieren
Wollen Sie auf dem
Laufenden bleiben?
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|