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Problem: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
kürzlich fertiggestelltes Bürogebäude. Der großflächig verglaste Neubau wurde
zwischen hohen Nachbargebäuden und dem alten Baumbestand errichtet. Als
Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz wurden in der Planung
Sonnenschutzglas und außenliegende Raffstores vorgesehen. Nun sind inzwischen
Probleme aufgetreten: Das geplante Sonnenschutzglas wurde in dem mittlerweile
fertiggestellten Neubau nicht ausgeführt.
Lösung: Nun soll zunächst eine rechnerische Lösung gefunden
werden, d. h. es wird der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes anhand des
tatsächlich eingebauten Glases geführt. Dazu wird auch die vorhandene bauliche
Verschattung geprüft. Rechnerisch ist es im Zuge des Nachweisverfahrens nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)
zulässig bauliche Verschattungen zu berücksichtigen. Die Nachweismethoden regelt
die DIN 18599-2 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil 2: Nutzenergiebedarf
für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen). Die verschiedenen "Schattenwerfer" sind
im Anhang A (Verschattungsfaktoren und bewegliche Sonnenschutzvorrichtungen)
dieser Norm erfasst. Die Verschattung durch das eigene Gebäude kann
unbestreitbar berücksichtigt werden.
Fragestellung: Es stellt sich die Frage, ob auch die
Nachbarbebauung im öffentlich-rechtlichen Nachweis für den sommerlichen
Wärmeschutz als Verschattung angerechnet werden kann. Benachbarte Gebäude
unterliegen rechtlich und praktisch nicht dem Einfluss des Bauherrn. Ebenso
stellt sich die Frage, was für Bäume und Bepflanzungen als „anerkannte“
Schattenspender im Fall des öffentlich-rechtlichen Nachweises gilt.
Fragen: Kann die Nachbarbebauung im öffentlich-rechtlichen
Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz als Verschattung angerechnet werden?
Was gilt für Bäume und Bepflanzungen in diesem Sinne?
Antwort:
19.01.2022 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Nachweise
nach EnEV und GEG: Bauliche Verschattung bei sommerlichem
Wärmeschutz für neu geplantes Bürogebäude berücksichtigen
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Aspekte:
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