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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Regel für die Luftschichtdicke zwischen zwei Gebäuden um sie noch als „angebaut“ zu betrachten und in der Energiebilanz thermisch nicht zu berücksichtigen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Gebäude, welches ziemlich dicht an das Nachbargebäude geplant wird. Diese Außenwand wurde auch gedämmt. In der Energiebilanz nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) werden aneinandergrenzende Gebäude, die beiden auf demselben Niveau beheizt werden – d.h. „normal beheizt“ auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) und „niedrig beheizt“ auf eine Innentemperatur von 12 °C bis unter 19°C – thermisch nicht berücksichtigt, weil kein Wärmeverlust zwischen beiden Gebäuden besteht. Es stellt sich die Frage, ob es eine Norm oder Regel gibt, die besagt, bis zu welcher Luftschichtdicke es zulässig ist, noch von einem „angebauten beheizten Gebäude“ auszugehen und ab wann die Luftschicht so groß ist, dass die Gebäude nicht mehr als „angebaut“ gelten und die Wand als Außenwand mit zu bilanzieren wäre mit dem errechneten U-Wert.

Fragen: Gibt es eine Norm oder Regel, die besagt bis zu welcher Luftschichtdicke ich noch von einem angebauten beheizten Gebäude ausgehen darf und ab wann die Luftschicht so groß ist, dass die Gebäude nicht mehr angebaut sind und die Wand dann mit zu bilanzieren wäre mit dem errechneten U-Wert?

Antwort: 14.11.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Regel für die Luftschichtdicke zwischen zwei Gebäuden um sie noch als „angebaut“ zu betrachten und in der Energiebilanz thermisch nicht zu berücksichtigen

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