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GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Fehlerhafter Energieausweis nach EnEV 2009 nach Jahren anhand des viel höheren Energieverbrauchs und eines Sachverständigen-Gutachtens festgestellt

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Wohnhaus, das vor etlichen Jahren gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erbaut wurde. In dem Energieausweis – ausgestellt nach Fertigstellung des Hauses auch nach EnEV 2009 – war ein minimaler Energiebedarf ausgewiesen. Doch in den darauf folgenden Jahren wurde ein Vielfaches an Energie im Gebäude für die Heizung und das Erwärmen des Trinkwassers benötigt. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat dem Gebäude einen fast vierfachen Wert des ursprünglich berechneten Energiebedarfs bescheinigt. Der Energieausweis ist nicht dazu geeignet den künftigen Energiebedarf auszuweisen. Das ist soweit gut bekannt. Es stellt sich die Frage, inwieweit es in diesem Praxisbeispiel möglich ist, der Angelegenheit im Sinne des Eigentümers nachzugehen.

Fragen: Welche verpflichtende Bedeutung hat der Energieausweis bei Neubauten, bei denen die Datenbasis im Detail bekannt ist und insbesondere im Vergleich dermaßen unterschiedlichen Ergebnissen bei ein und demselben Gebäude? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dieser Sache nachzugehen?

Antwort: 29.10.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Fehlerhafter Energieausweis nach EnEV 2009 nach Jahren anhand des viel höheren Energieverbrauchs und des Gutachtens eines Sachverständigen festgestellt

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