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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Wohnhaus, das vor etlichen Jahren gemäß den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erbaut wurde. In dem Energieausweis –
ausgestellt nach Fertigstellung des Hauses auch nach EnEV 2009 – war ein
minimaler Energiebedarf ausgewiesen. Doch in den darauf folgenden Jahren wurde
ein Vielfaches an Energie im Gebäude für die Heizung und das Erwärmen des
Trinkwassers benötigt. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat dem Gebäude
einen fast vierfachen Wert des ursprünglich berechneten Energiebedarfs
bescheinigt. Der Energieausweis ist nicht dazu geeignet den künftigen
Energiebedarf auszuweisen. Das ist soweit gut bekannt. Es stellt sich die Frage,
inwieweit es in diesem Praxisbeispiel möglich ist, der Angelegenheit im Sinne
des Eigentümers nachzugehen.
Fragen: Welche verpflichtende Bedeutung hat
der Energieausweis bei Neubauten, bei denen die Datenbasis im Detail bekannt ist
und insbesondere im Vergleich dermaßen unterschiedlichen Ergebnissen bei ein und
demselben Gebäude? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, dieser Sache
nachzugehen?
Antwort:
29.10.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Fehlerhafter
Energieausweis nach EnEV 2009 nach Jahren anhand des viel
höheren Energieverbrauchs und des Gutachtens eines
Sachverständigen festgestellt
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Aspekte:
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