.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
vielfältigen Nichtwohngebäude einer Forschungseinrichtung. Diese umfassen
zahlreiche Büroräume sowie spezielle Räume, die nutzungsbedingt einen sehr hohen
Luftwechsel erfordern. Dazu gehören beispielsweise Server-, Rein-, Tierhaltungs-
und Laborräume. Diese sowie die Büroräume sind mit Klimaanlagen ausgestattet.
Manche Klimaanlagen versorgen Büro- und Laborräume gemeinsam. Das geltende
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) verpflichtet Betreiber gewisser Klimaanlagen
diese regelmäßig inspizieren zu lassen. Andererseits unterliegt die Energie für
Produktionsprozessen in Gebäuden nicht dem GEG 2020. Es stellt sich die Frage,
inwieweit die die Klimaanlagen im vorliegenden Praxisbeispiel unter die
Inspektionspflicht nach GEG fallen.
Fragen: Fallen die Klimaanlagen in den
erwähnten, speziellen Räumen mit nutzungsbedingtem hohem Luftwechsel – Server-,
Rein-, Tierhaltungs- und Laborräume – unter die Inspektionspflicht nach GEG
2020? Wie verhält es sich bei einer "Vermischung" von beispielsweise Büro- und
Labor-Räumen in einer Klimaanlage?
Antwort:
07.10.2021 - Wenn Sie einen Premium-Zugang abonniert haben,
lesen Sie die folgen Antworten:
Inspektionspflicht
für Klimaanlagen einer wissenschaftlichen Institution für Umwelt
und Gesundheit.
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Pflicht, Inspektion,
Klimaanlagen, Inspektionspflicht, Nichtwohngebäude, NWG,
Forschung, Institut, Gebäude, Forschungseinrichtung, Umwelt,
Gesundheit, Büro, Büroraum, Labor, Laborraum, Server,
Serverraum, Reinraum, Tierhaltung, Ausnahme, Anwendung,
Anwendungsbereich
Wollen Sie auf dem
Laufenden bleiben?
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|