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GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis-Pflicht bei Erweiterung im Bestand
mit Nachweis anhand des gesamten Gebäudes

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) übernimmt größtenteils die energetischen Anforderungen der letzten Version der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sowohl EnEV als auch GEG verpflichten zur Ausstellung eines Bedarfsausweises, wenn die Gebäudehülle eines Bestandsgebäudes energetische verändert wird und der Nachweis anhand des gesamten geänderten Gebäudes erfolgt. Diese Änderungen beziehen sich auf die Außenbauteile der wärmeabgebende Umfassungshülle des Gebäudes. In der Begründung zur EnEV 2014 § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1 weist die Bundesregierung ausdrücklich darauf hin, dass diese Option und Pflicht auch für diejenigen Fälle gelten, wenn ein Bestandsgebäude erweitert wird. Wenn der Nachweis anhand des gesamten erweiterten Gebäudes erfolgt, ist ein Bedarfsausweis für Bestandsbau auszustellen. Ausgenommen sind große Erweiterungen mit über 50 Quadratmeter (m²) neu hinzukommender Nutzfläche, wenn auch ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird. Diese neuen Gebäudeteile müssen den Neubaustandard erfüllen, allerdings ohne die Verschärfung der EnEV ab 2016.

Das GEG regelt diese Belange in § 80 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1. In der Begründung dazu weist die Bundesregierung lediglich pauschal darauf hin, dass sie den bisherigen Regelungen der abgelösten EnEV entsprechen. Das Gesetz fordert bei Erweiterungen und Ausbauten, dass der Wärmeschutz der neu hinzugekommenen Außenbauteile gewährleistet wird. Die Regeln des GEG 2020 zur energetischen Bewertung eines bestehenden Gebäudes bezieht sich direkt nur die Anforderungen bei Änderung der Gebäudehülle. Die Bundesregierung weist in ihrer Begründung hin, dass diese Regeln zur Gebäudebewertung die bisherigen, diesbezüglichen Vorschriften fortführen.

Fragen: Ist es nach GEG zulässig, im Falle der Erweiterung oder dem Ausbau eines Bestandsgebäudes, den GEG-Nachweis anhand des gesamten, geänderten Gebäudes nach der 140-Prozent-Regel zu führen? Wenn dieses Vorgehen zulässig sein sollte, ist auch nach GEG 2020 der Eigentümer, bzw. Bauherr, verpflichtet dafür zu sorgen, dass unverzüglich nach Abschluss der Baumaßnahem ein Bedarfsausweis ausgestellt und ihm übergeben wird?

Antwort: 30.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis-Pflicht bei Erweiterung im Bestand mit Nachweis anhand des gesamten Gebäudes

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