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Kurzinfo: Es handelt sich um einen Neubau, der 2021
fertiggestellt wurde. Der Bauantrag stammt aus dem November 2020.Im Gebäude
wurde eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert und wird
seither genutzt. Für das Gebäude wurde jedoch soweit keine Dichtigkeitsprüfung
durchgeführt.
Für dieses Gebäude soll ein Bedarfs-Energieausweis erstellt werden. Es stellt
sich die Frage, ob der Luftdichtheitstest in diesem Praxisbeispiel verpflichtend
ist und ob es zulässig ist einen Bedarfsausweis zu erstellen, bevor der
Luftdichtheitstest erfolgreich durchgeführt wurde.
Fragen: Ist die erfolgreiche
Luftdichtheitsprüfung in diesem Fall verpflichtend? Ist es zulässig einen
Ausweis zu erstellen, bevor der Eigentümer eine erfolgreich bestandene
Dichtigkeitsprüfung nachweisen kann?
Antwort:
25.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für 2021 fertiggestellten Neubau mit Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung ausstellen, für den soweit kein
Luftdichtheitstest durchgeführt ist
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