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GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Bedarfsausweis für altes Bauernhaus - mit Baujahr ca. 1900 - erstellen, zwei Monate bevor die Kohleheizung durch eine Zentralheizung erneuert wird

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen Altbau am Lande. Es ist ein Bauernhaus, von dem das Baujahr nur ungefähr für das Jahr 1900 vermutet wird. Das Haus hat zwei Stockwerke. In jedem Geschoss sind jeweils zwei Einzelraumheizungen in Betrieb. Als Brennstoff wird Kohle eingesetzt. Vor zwei Monaten wurden neue Außenfenster eingebaut. Der Eigentümer benötigt einen Energieausweis, weil das Haus neu vermietet werden soll. Auch ist eine Heizungssanierung geplant. In zwei bis drei Monaten wird eine neue Zentralheizung ins Bauernhaus eingebaut. Diese soll mit Flüssiggas betrieben werden. Es stellt sich die Frage, wie der Energieausweis zum jetzigen Zeitpunkt ausgestellt werden kann.

Fragen: Ist es zulässig, im Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs, bereits jetzt die künftige neue Heizung zu berücksichtigen? Was für ein Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik wird in diesem Praxisfall im Energieausweis eingesetzt? Wenn der Energieausweis den jetzigen Zustand berücksichtigt mitsamt den Einzelraumheizungen, werden nur die Räume mit Einzelraumheizung als beheizt eingesetzt und die anderen Wohnräume als nicht beheizt angenommen?

Antwort: 13.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Bedarfsausweis für altes Bauernhaus - mit Baujahr ca. 1900 - erstellen, zwei Monate bevor die Kohleheizung durch eine Zentralheizung erneuert wird

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