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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
Altbau am Lande. Es ist ein Bauernhaus, von dem das Baujahr nur ungefähr für das
Jahr 1900 vermutet wird. Das Haus hat zwei Stockwerke. In jedem Geschoss sind
jeweils zwei Einzelraumheizungen in Betrieb. Als Brennstoff wird Kohle
eingesetzt. Vor zwei Monaten wurden neue Außenfenster eingebaut. Der Eigentümer
benötigt einen Energieausweis, weil das Haus neu vermietet werden soll. Auch ist
eine Heizungssanierung geplant. In zwei bis drei Monaten wird eine neue
Zentralheizung ins Bauernhaus eingebaut. Diese soll mit Flüssiggas betrieben
werden. Es stellt sich die Frage, wie der Energieausweis zum jetzigen Zeitpunkt
ausgestellt werden kann.
Fragen: Ist es zulässig, im Energieausweis
auf der Grundlage des Energiebedarfs, bereits jetzt die künftige neue Heizung zu
berücksichtigen? Was für ein Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik wird in
diesem Praxisfall im Energieausweis eingesetzt? Wenn der Energieausweis den
jetzigen Zustand berücksichtigt mitsamt den Einzelraumheizungen, werden nur die
Räume mit Einzelraumheizung als beheizt eingesetzt und die anderen Wohnräume als
nicht beheizt angenommen?
Antwort:
13.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Bedarfsausweis
für altes Bauernhaus - mit Baujahr ca. 1900 - erstellen, zwei
Monate bevor die Kohleheizung durch eine Zentralheizung erneuert
wird
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Aspekte:
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