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Kurzinfo: In einem Mehrfamilienhaus soll eine
Wohnungseingangstür, nicht die Haustür, ausgetauscht werden. Dafür soll eine
KfW-Förderung beantragt werden. Das Treppenhaus ist nicht beheizt. In ihm
herrschen jedoch nicht die Außentemperaturen, da die Wohnungswände nicht gedämmt
sind. Es ist ein einschaliges Mauerwerk aus den 70-er Jahren. Die Wände geben
die Wärme der Wohnungen auch an das Treppenhaus ab. Die Definition der
thermischen Hülle lautet: "Trennung zu unbeheizten Räumen". Das ist hier der
Fall. Es herrschen jedoch nicht Außentemperaturen im Treppenhaus. Es stellt sich
die Frage, wo die Systemgrenze der wärmeabgebenden Gebäudehülle in diesem
Praxisbeispiel verläuft.
Frage: Kann man davon ausgehen, dass die
thermische Hülle an den absoluten Außenwänden mitsamt Haustür, und nicht der
Wohnungseingangstür endet?
Antwort:
06.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Systemgrenze
definieren für Wohnhaus im Bestand mit unbeheiztem Treppenhaus
und ungedämmten Wänden
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Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Bestand, Wohnbestand,
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