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GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Systemgrenze definieren im Wohnbestand mit unbeheiztem Treppenhaus und ungedämmten Wänden

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In einem Mehrfamilienhaus soll eine Wohnungseingangstür, nicht die Haustür, ausgetauscht werden. Dafür soll eine KfW-Förderung beantragt werden. Das Treppenhaus ist nicht beheizt. In ihm herrschen jedoch nicht die Außentemperaturen, da die Wohnungswände nicht gedämmt sind. Es ist ein einschaliges Mauerwerk aus den 70-er Jahren. Die Wände geben die Wärme der Wohnungen auch an das Treppenhaus ab. Die Definition der thermischen Hülle lautet: "Trennung zu unbeheizten Räumen". Das ist hier der Fall. Es herrschen jedoch nicht Außentemperaturen im Treppenhaus. Es stellt sich die Frage, wo die Systemgrenze der wärmeabgebenden Gebäudehülle in diesem Praxisbeispiel verläuft.

Frage: Kann man davon ausgehen, dass die thermische Hülle an den absoluten Außenwänden mitsamt Haustür, und nicht der Wohnungseingangstür endet?

Antwort: 06.07.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Systemgrenze definieren für Wohnhaus im Bestand mit unbeheiztem Treppenhaus und ungedämmten Wänden

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Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Bestand, Wohnbestand, Mehrfamilienhaus, Haus, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnungsbau, Wohnung, Baujahr, 70-er, Jahre, Treppenhaus, unbeheizt, Wände, ungedämmt, Wohnungstür, Türe, erneuern, sanieren, Förderung, BEG, BAFA, Systemgrenze, wärmeabgebend, Gebäudehülle

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