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Kurzinfo: Die öffentliche Hand errichtet als Bauherr zahlreiche
Gebäude. Dazu gehören auch Feuer- und Rettungswachen, Schulen,
Kindertagesstätten (Kitas) usw. In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine
kleinere freiwillige Feuerwache. Es wurden dafür einige Wärmeerzeuger verglichen
und mit dem Planer besprochen, der den Nachweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) geführt hat. Das Vorhaben beinhaltet
beispielsweise auch einen Gas-Brennwertkessel mit Solarthermie. Hier sollen 15
Prozent (%) durch regenerative Energien gedeckt werden. Es stellt sich die
Frage, ob diese ausschließlich über die Solarthermie abgedeckt werden müssten
und ob die Kollektorfläche für die anfallende Heizlast nicht zu groß wäre. Die
Wärme wird im Sommer in der Feuerwache nicht genutzt, da kaum Wärmeabnehmer
vorhanden sind.
Fragen: Ist es zulässig, Ersatzmaßnahmen
oder ähnliches durchzuführen?
Antwort:
27.06.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Anforderungen
zur Nutzung erneuerbarer Energien nach EEWärmeG 2011 und GEG
2020 für den Neubau einer kleinen, freiwillige Feuerwache als
öffentliches Gebäude
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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2016,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011,
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Neubau, neu, bauen, planen,
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