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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel wird eine großflächige
Industriehalle mit einem großflächigen Anbau erweitert. Es ergeben sich zwei
Fragestellungen zum Nachweis nach GEG:
1. Erneuerbaren Strom von PV-Anlage auf Nachbargebäude
berücksichtigen. Es ist geplant, den Anbau als KfW-55 Effizienzbau, d.h. als
„Neubau“ fördern zu lassen. Der Anbau/Neubau wird direkt an das Bestandsgebäude,
durch Türen verbunden, angebaut. Auf dem gleichen Grundstück befindet sich auf
dem Dach eines Nachbargebäudes eine Photovoltaik (PV)-Anlage. Der eigenständig
nutzbare und zugängliche Anbau/Neubau ist mit dem Nachbargebäude nicht
verbunden. Es stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, beim Nachweis nach GEG
2020 für den Anbau/Neubau den erneuerbaren Strom vom Nachbargebäude zu
berücksichtigen.
2. Versorgung der gewerblichen Halle mit einer
prozesslufttechnischen Anlage. Der Anbau/Neubau soll als Materiallager,
Warenausgang und Lackierbereich genutzt werden. Der Lackierbereich und der
Warenausgang befinden sich ohne räumliche Trennung im selben, neuen
Hallenabschnitt. Eine prozesslufttechnische Anlage zur Absaugung der Lacknebel
inkl. Zuluftanlage und Wärmerückgewinnung (WRG), wird dafür installiert. Ihre
Zuluft strömt dabei in den gesamten, neuen Hallenabschnitt, der dadurch über die
prozesslufttechnische Anlage beheizt wird. Letztere fällt allerdings nicht in
den Anwendungsbereich des GEG 2020. Es stellt sich die Frage, ob in der
Berechnung der Energiebilanz für den gesamten, neuen Hallenabschnitt der
Wärmeerzeuger des restlichen Gebäudes angenommen wird.
Fragen: Ist es zulässig, den Ertrag der
PV-Anlage vom Nachbargebäude in der Energiebilanz für den GEG-Nachweis des
Anbaus (als „Neubau“) zu berücksichtigen? Wird in der Energiebilanz für den
gesamten, neuen Hallenabschnitt des Anbaus/Neubaus der Wärmeerzeuger des
restlichen Gebäudes angenommen?
Antwort:
17.05.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Industriehalle
mit großflächigem Anbau erweitern und für
KfW-55-Effizienzförderung als Neubau bilanzieren: Strom von
PV-Anlage auf Nachbargebäude sowie Beheizung über
prozesslufttechnische Anlage berücksichtigen
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Aspekte:
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