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Kurzinfo: Bei diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
ehemaliges Stallgebäude. Es ist vorgesehen, dieses als Wohnhaus umzunutzen und
auszubauen. Wir nennen es im weiteren Text „neues Wohnhaus“. Das neue und das
bestehende „alte Wohnhaus“ sind ungefähr gleich groß und folgendermaßen
verbunden: Vom alten und neuen Wohnhaus führen jeweils eine Tür in einen
gemeinsamen Abstellraum mit Außentür. Man kann aus dem Abstellraum in die beiden
Wohnungen nur gelangen, wenn man den passenden Schlüssel nutzt. Das alte
Wohnhaus wurde dazumal an den Stall angebaut.
Das neue und das alte Wohnhaus sind räumlich und
funktional voneinander getrennt. Das neue Wohnhaus hat keine eigene Hausnummer,
wohl aber einen eigenen Eingang. Seine wärmeabgebende Umfassungsfläche trennt es
nicht vom alten Wohnhaus ab. Zwischen dem alten und neuen Wohnhaus verläuft
keine Brandwand, wegen der Fachwerk-Konstruktion des neuen Wohnhauses.
Die Trennwand soll seitens des neuen Wohnhauses
als „feuerhemmend“ ertüchtigt werden. Es wird noch überlegt, ob man im neuen
Wohnhaus eine neue Heizungsanlage einbaut oder es vom alten Wohnhaus mit Wärme
versorgt. Für dieses Bauvorhaben wird der Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz
(GEG 2020) geführt. Es stellt sich die Frage, wie der Nachweis für solch eine
Umnutzung und Ausbau im Sinne des GEG 2020 geführt wird.
Fragen: Ist diese Umnutzung laut GEG 2020
ein Ausbau im Bestand oder ist das neue Wohnhaus ein Neubau, der auch
erneuerbare Energien nutzen muss? Wie wird der GEG-Nachweis geführt für die
Alternativen der Wärmeversorgung?
Antwort:
14.05.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Ehemaliges
Stallgebäude zu Wohnhaus umnutzen mit Wärmeversorgung vom
Nachbarhaus oder eigener, neuer Heizung und Nachweise nach GEG
2020 führen
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Aspekte:
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