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GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2020: Neubau Altenheim mit Zentralheizung – Vorgaben zur Heizungsregelung und Nachtabsenkung

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Altenheim. Es wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) geplant und erbaut. Das Altenheim umfasst etliche komplette Wohnungen für älter Menschen, jeweils mit Küche, Bad, Diele, Schlafzimmer, Esszimmer/Wohnzimmer und Abstellraum. Die Wohnungen werden über Fußbodenheizungen (FBH) temperiert. Die Wärme für Raumheizung und Warmwasser erzeugen zentral eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (L/W-WP) und ein zusätzlicher Spitzenlast-Gaskessel.

Heizungsregelung: Die Wärmeerzeugung im Altenheim wird – abhängig von der Außentemperatur - anhand der Heizkurve gesteuert. Das GEG 2020 schreibt in § 61 (Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe) die Regelung der Zentralheizungen in Gebäuden vor. Neu eingebaute Zentralheizungen müssen mit zentralen, automatischen Reglern für die Wärmezufuhr und die elektrischen Antriebe ausgestattet sein. Diese funktioniere stets auch zeitabhängig. Es stellt sich die Frage, wie die Regelung der Heizung in diesem Praxisbeispiel zeitabhängig gesteuert werden kann.

Fragen: Wie ist die GEG-Vorschrift zu verstehen, dass die Regelung der Wärmezufuhr sowie der elektrischen Antriebe in Abhängigkeit von der Zeit erfolgt? Muss nach GEG 2020 in jedem Gebäude zwingend eine Nachtabsenkung umgesetzt und entsprechen in der Heizlast berücksichtigt werden? Würde dies in der Praxis nicht zu überdimensionierten Wärmeerzeugern und überdimensionierten FBH führen? Könnte die aufgezwungene Nachtabsenkung sogar dazu führen, dass anstatt FBH, Heizkörper eingesetzt werden, was zu höheren Systemtemperaturen und Energieverbrauch führt? Ist die zeitabhängige Regelung nach GEG 2020 vielleicht ganz anders gemeint und nicht auf die Nachabsenkung bezogen? Wie wären dann die Normrandbedingung zur Nachtabschaltung von 7 Stunden, wie sie die DIN V 4108-6 (2003) in Tabelle D.3, Zeile 17angibt, zu erklären? Ist es zulässig, die rechnerische Energieeinsparung aus der Nachtabsenkung herauszurechnen und – wenn primärenergetisch der entsprechende Puffer vorhanden ist – das Gebäude ohne Nachabsenkung auszuführen? Die Anforderung an den Primärenergiebedarf wäre damit trotzdem weiterhin erfüllt.

Antwort: 07.05.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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