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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Die Beheizung der bestehenden Nichtwohngebäude einer Industrieliegenschaft von Erdgas auf Wasserstoff umstellen und aus Sicht des GEG 2020 bewerten

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo: I
n diesem Praxisbeispiel handelt es sich um mehrere, bestehende Nichtwohngebäude innerhalb einer Industrieliegenschaft. Dieses sind Gebäude für die Produktion, zur Lagerung, Büros, Verwaltung usw. Soweit werden diese Gebäude mit Erdgas beheizt. Es ist beabsichtigt, die Beheizung der gesamten Industrieliegenschaft auf Wasserstoff umzustellen. Dafür werden die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten geprüft. Parallel dazu interessiert auch, wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) diese Umstellungen bewertet und welche Vor- und Nachteile sich entsprechend ergeben.
In mehreren Gebäuden – erbaut in den Jahren 2005 bis 2015 - sollen die bisher mit Erdgas betrieben Dunkelstrahler entweder auf Wasserstoff umgerüstet oder durch Deckenumluftgeräte ersetzt werden. Für Letztere würde das liegenschaftseigene Nahwärmenetz die Wärme liefern. Dieses nutzt aktuell Erdgas in Gaskesseln und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Künftig ist beabsichtigt, das Netz auch auf Wasserstoff umzustellen. Für einzelne Gebäude der Liegenschaft liegen Nachweise nach der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Fragen: Mit Blick auf das neue GEG und seinem Verbot die energetische Qualität des Gebäudes zu verschlechtern stellen sich Fragen zur GEG-Bewertung des Wasserstoffs, zur Umstellung der Dunkelstrahler von Erdgas auf Wasserstoff und der Deckenumluftgeräte von Erdgas auf Wasserstoff.

  1. GEG-Bewertung des Wasserstoffs
    Im Liegenschaftsnetz sollen Gasbrennwertkessel sowie Blockheizkraftwerke BHKW-Anlagen langfristig durch wasserstoffbefeuerte Kessel und KWK-Anlagen ersetzt werden.
    1.1 Wie wird der Wasserstoff aus Sicht des GEG bewertet und welche Rolle spielt seine Herkunft – Stichwort „grüner Wasserstoff“, „blauer Wasserstoff“ usw.?
    1.2 Ist die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff aus Sicht des GEG grundsätzlich zulässig?

  2. Umstellung Dunkelstrahler von Erdgas auf Wasserstoff
    2.1 Wie ist die Umstellung der Dunkelstrahler von Erdgas auf Wasserstoff aus Sicht des GEG zu bewerten?

  3. Umstellung Deckenumluftgeräte von Erdgas auf Wasserstoff
    Beim Einsatz von Deckenumluftgeräten wird zunächst noch aus Erdgas und künftig aus Wasserstoff in mehreren Gaskesseln sowie KWK-Anlagen Wärme erzeugt und in das Nahwärmenetz eingespeist. Die erzeugte Wärme wird am Gebäude übergeben, im Gebäude verteilt und gelangt anschließend zu den Deckenumluftgeräten. Aufgrund der Netzverluste ist die Energieausnutzung möglicherweise geringer und die notwendige Hilfsenergie etwas größer als bei der Direktverbrennung in Dunkelstrahlern.
    3.1 Wäre diese Umstellung aus Sicht des GEG grundsätzlich zulässig?
    3.2 Wie ist diese Lösung aus Sicht des GEG zu bewerten?

  4. Keine Wasserstoffdunkelstrahler installieren
    Falls die unter Nummer 3 angesprochene Umstellung laut GEG nicht zulässig ist, können möglicherweise aus technischen / wirtschaftlichen Gründen keine Wasserstoffdunkelstrahler installiert werden. Diese wurden bisher entweder noch nicht entwickelt oder die Sicherheitsauflagen machen die Umstellung auf Wasserstoffdunkelstrahler möglicherweise unverhältnismäßig aufwändig.
    4.1 Würde diese Situation die Bewertung durch das GEG verändern?

Antwort: 04.04.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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