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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um mehrere,
bestehende Nichtwohngebäude innerhalb einer Industrieliegenschaft. Dieses sind
Gebäude für die Produktion, zur Lagerung, Büros, Verwaltung usw. Soweit werden
diese Gebäude mit Erdgas beheizt. Es ist beabsichtigt, die Beheizung der
gesamten Industrieliegenschaft auf Wasserstoff umzustellen. Dafür werden die
technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten geprüft. Parallel dazu
interessiert auch, wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) diese
Umstellungen bewertet und welche Vor- und Nachteile sich entsprechend ergeben.
In mehreren Gebäuden – erbaut in den Jahren 2005 bis 2015 - sollen die bisher
mit Erdgas betrieben Dunkelstrahler entweder auf Wasserstoff umgerüstet oder
durch Deckenumluftgeräte ersetzt werden. Für Letztere würde das
liegenschaftseigene Nahwärmenetz die Wärme liefern. Dieses nutzt aktuell Erdgas
in Gaskesseln und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Künftig ist beabsichtigt,
das Netz auch auf Wasserstoff umzustellen. Für einzelne Gebäude der Liegenschaft
liegen Nachweise nach der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.
Fragen: Mit Blick auf das neue GEG und
seinem Verbot die energetische Qualität des Gebäudes zu verschlechtern stellen
sich Fragen zur GEG-Bewertung des Wasserstoffs, zur Umstellung der
Dunkelstrahler von Erdgas auf Wasserstoff und der Deckenumluftgeräte von Erdgas
auf Wasserstoff.
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GEG-Bewertung des Wasserstoffs
Im Liegenschaftsnetz sollen Gasbrennwertkessel sowie
Blockheizkraftwerke BHKW-Anlagen langfristig durch
wasserstoffbefeuerte Kessel und KWK-Anlagen ersetzt werden.
1.1 Wie wird der Wasserstoff aus Sicht des GEG bewertet und
welche Rolle spielt seine Herkunft – Stichwort „grüner
Wasserstoff“, „blauer Wasserstoff“ usw.?
1.2 Ist die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff aus Sicht des
GEG grundsätzlich zulässig?
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Umstellung Dunkelstrahler von Erdgas auf Wasserstoff
2.1 Wie ist die Umstellung der Dunkelstrahler von Erdgas auf
Wasserstoff aus Sicht des GEG zu bewerten?
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Umstellung Deckenumluftgeräte von Erdgas auf Wasserstoff
Beim Einsatz von Deckenumluftgeräten wird zunächst noch aus
Erdgas und künftig aus Wasserstoff in mehreren Gaskesseln sowie
KWK-Anlagen Wärme erzeugt und in das Nahwärmenetz eingespeist.
Die erzeugte Wärme wird am Gebäude übergeben, im Gebäude
verteilt und gelangt anschließend zu den Deckenumluftgeräten.
Aufgrund der Netzverluste ist die Energieausnutzung
möglicherweise geringer und die notwendige Hilfsenergie etwas
größer als bei der Direktverbrennung in Dunkelstrahlern.
3.1 Wäre diese Umstellung aus Sicht des GEG grundsätzlich
zulässig?
3.2 Wie ist diese Lösung aus Sicht des GEG zu bewerten?
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Keine Wasserstoffdunkelstrahler installieren
Falls die unter Nummer 3 angesprochene Umstellung laut GEG nicht
zulässig ist, können möglicherweise aus technischen /
wirtschaftlichen Gründen keine Wasserstoffdunkelstrahler
installiert werden. Diese wurden bisher entweder noch nicht
entwickelt oder die Sicherheitsauflagen machen die Umstellung
auf Wasserstoffdunkelstrahler möglicherweise unverhältnismäßig
aufwändig.
4.1 Würde diese Situation die Bewertung durch das GEG verändern?
Antwort:
04.04.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Die
Beheizung der bestehenden Nichtwohngebäude einer
Industrieliegenschaft von Erdgas auf Wasserstoff umstellen und
aus Sicht des GEG 2020 bewerten
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