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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Qualifikation von Fachleuten, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)
berechtigt sind, die Inspektion an Klimaanlagen durchzuführen. Es stellt sich
beispielsweise die Frage, ob die Qualifizierung als „Meister in Mechatronik für
Kältetechnik“ und als langzeitiger „Kälteanlagenbaugeselle“ mit Erfahrung in
Wartung, Service und Bau von kälte-, klima- und lüftungstechnischen Anlagen, im
Sinne des neuen Gesetzes als benötigte Fachkunde gilt und zur Berechtigung
Klimaanlagen zu inspizieren ausreicht. In der vorhergehenden, letzten
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) war es als Klimaanlagen-Inspektor noch
unerlässlich, einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und mindestens ein
Jahr Berufserfahrung vorzuweisen.
Fragen: Muss ein berechtigter Inspektor von
Klimaanlagen mindestens ein Jahr lang „Meister“ in einem relevanten Gewerbe sein
und als solcher auch mindestens eine zeitlich bestimmte Berufserfahrung
vorweisen? Oder genügt die Qualifizierung als „Meister“ und über ein Jahr
Berufserfahrung in der entsprechenden Branche?
Antwort:
07.04.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2020 eröffnet qualifizierten Handwerkern auch neue Chance als
Inspektoren von Klimaanlagen
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Aspekte:
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