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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG-Nachweis für neu geplantes Autohaus führen, das mit Sektionaltoren mit verglasten Flächen und teilweise auch mit komplett verglasten Toren ausgestattet ist

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Autohaus, das geplant wird und errichtet werden soll. Das geplante Autohaus sieht auch Sektionaltore mit verglasten Flächen sowie teilweise auch komplett verglaste Tore vor.
Aus der Sicht der Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) handelt es sich um ein zu errichtendes Nichtwohngebäude. Für die Berechnung der Energiebilanz für den GEG-Nachweis spielt die technische Ausführung des Referenzgebäudes eine wichtige Rolle. In GEG, Anlage 2 (Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)) führt das Gesetz unter Nummer 1.10 Außentüren, Türen gegen unbeheizte Räume und Tore auf, mit Angaben zum Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für normal und niedrig beheizte Räume auf, wie für opake Bauteile.
Die EnEV 2014 stellt ihrerzeit keine Anforderungen an Tore. Bei Nachweisen im Neubau und Bestand werden Tore im Referenzgebäude mit derselben energetischen Qualität wie im Ist-Gebäude angenommen. Sie bleiben bei der Berechnung des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten unberücksichtigt.
Der insgesamt U-Wert für ein Tor mit Glasanteil liegt in den meisten Fällen bei 3,5 - 4,5 W/(m²·K). Damit befindet er sich weit über den Vorgaben des GEG für die Tore des Referenzgebäudes, der bei 1,8 – 2,9 W/(m²·K) liegt.

Fragen: Wie soll man für den GEG-Nachweis des Autohauses mit den Toren und deren verglasten Flächen umgehen, angesichts der Referenzwerte nur für opake Tore? Kann man davon ausgehen, dass das GEG – wie ehemals die EnEV - keine Anforderungen an verglaste Tore stellt und die verglasten und opaken Flächen der Tore getrennt bewerten? Welche weiteren Aspekte sind in diesem Zusammenhang noch zu berücksichtigen?

Antwort: 22.03.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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