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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Autohaus, das geplant wird und errichtet werden soll. Das geplante Autohaus
sieht auch Sektionaltore mit verglasten Flächen sowie teilweise auch komplett
verglaste Tore vor.
Aus der Sicht der Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) handelt es sich um ein zu
errichtendes Nichtwohngebäude. Für die Berechnung der Energiebilanz für den
GEG-Nachweis spielt die technische Ausführung des Referenzgebäudes eine wichtige
Rolle. In GEG, Anlage 2 (Technische Ausführung des Referenzgebäudes
(Nichtwohngebäude)) führt das Gesetz unter Nummer 1.10 Außentüren, Türen gegen
unbeheizte Räume und Tore auf, mit Angaben zum Wärmedurchgangskoeffizienten
(U-Werte) für normal und niedrig beheizte Räume auf, wie für opake Bauteile.
Die EnEV 2014 stellt ihrerzeit keine Anforderungen an Tore. Bei Nachweisen im
Neubau und Bestand werden Tore im Referenzgebäude mit derselben energetischen
Qualität wie im Ist-Gebäude angenommen. Sie bleiben bei der Berechnung des
mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten unberücksichtigt.
Der insgesamt U-Wert für ein Tor mit Glasanteil liegt in den meisten Fällen bei
3,5 - 4,5 W/(m²·K). Damit befindet er sich weit über den Vorgaben des GEG für
die Tore des Referenzgebäudes, der bei 1,8 – 2,9 W/(m²·K) liegt.
Fragen: Wie soll man für den GEG-Nachweis
des Autohauses mit den Toren und deren verglasten Flächen umgehen, angesichts
der Referenzwerte nur für opake Tore? Kann man davon ausgehen, dass das GEG –
wie ehemals die EnEV - keine Anforderungen an verglaste Tore stellt und die
verglasten und opaken Flächen der Tore getrennt bewerten? Welche weiteren
Aspekte sind in diesem Zusammenhang noch zu berücksichtigen?
Antwort:
22.03.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG-Nachweis
für neu geplantes Autohaus führen, das mit Sektionaltoren mit
verglasten Flächen und teilweise auch mit komplett verglasten
Toren ausgestattet ist
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Aspekte:
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