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GEG 2020: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Büroneubau nach GEG mit freier Fensterlüftung planen. Nur in einem Raum ersetzt eine Abluftanlage im „hinteren Bereich“ - mit Zuluft durch Fensterlüftung - die nach ASR vorgeschriebene Lüftungsanlage

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Die Fragestellung dieses Praxisbeispiels nimmt Bezug auf den Fachartikel "Freie Fensterlüftung für Büro-Neubau". Die grundsätzlichen Aspekte scheinen auf den ersten Blick auch im Jahr 2021 zuzutreffen. In diesem neuen Praxisbeispiel handelt es sich um ein zu planendes, neues Bürogebäude. Die freie Fensterlüftung wurde dabei ganz ausdrücklich in der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) verankert.

Im Gebäude ist ein Raum vorhanden, dessen Verhältnis von Höhe zu Tiefe 2,5 übersteigt. Gemäß geltender Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wäre in diesem Raum eine Lüftungsanlage erforderlich. Um diese Anforderung zu erfüllen, wird als Alternativ-Lösung im "hinteren Drittel" des Raumes eine Abluftanlage vorgesehen. Die notwendige Zuluft soll via Fenster-Lüftung nachströmen.

Fragen: Ist das vorgeschlagene Lüftungskonzept für den Büro-Neubau nach den aktuell geltenden Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020), usw. zulässig?

Antwort: 22.02.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Büroneubau nach GEG mit freier Fensterlüftung planen. Nur in einem Raum ersetzt eine Abluftanlage im „hinteren Bereich“ - mit Zuluft durch Fensterlüftung - die nach ASR vorgeschriebene Lüftungsanlage

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