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Kurzinfo: Die Fragestellung dieses Praxisbeispiels nimmt Bezug
auf den Fachartikel "Freie
Fensterlüftung für Büro-Neubau". Die grundsätzlichen Aspekte scheinen auf
den ersten Blick auch im Jahr 2021 zuzutreffen. In diesem neuen Praxisbeispiel
handelt es sich um ein zu planendes, neues Bürogebäude. Die freie Fensterlüftung
wurde dabei ganz ausdrücklich in der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
verankert.
Im Gebäude ist ein Raum vorhanden, dessen Verhältnis von Höhe zu
Tiefe 2,5 übersteigt. Gemäß geltender Technischer Regeln für Arbeitsstätten
(ASR) wäre in diesem Raum eine Lüftungsanlage erforderlich. Um diese Anforderung
zu erfüllen, wird als Alternativ-Lösung im "hinteren Drittel" des Raumes eine
Abluftanlage vorgesehen. Die notwendige Zuluft soll via Fenster-Lüftung
nachströmen.
Fragen: Ist das vorgeschlagene
Lüftungskonzept für den Büro-Neubau nach den aktuell geltenden Regeln des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020), usw. zulässig?
Antwort:
22.02.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Büroneubau
nach GEG mit freier Fensterlüftung planen. Nur in einem Raum
ersetzt eine Abluftanlage im „hinteren Bereich“ - mit Zuluft
durch Fensterlüftung - die nach ASR vorgeschriebene
Lüftungsanlage
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