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Kurzinfo: Ursprünglich am Fraunhofer-IBP in Stuttgart für das
Land Baden-Württemberg entwickelt, integrieren inzwischen sowohl die letzte
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 mit EnEV 2016) als auch das neue
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) das "Modellgebäude-Verfahren" für bestimmte, neu
zu errichtende Wohnbauten. Anstatt den Energie-Nachweis nach den vorgegebenen
Methoden zu berechnen, reicht es nach der "Easy-Methode", wenn der neue Wohnbau
die Voraussetzung (beispielsweise keine Klimaanlage zu enthalten), die
Konfiguration der Anlagentechnik und den Wärmeschutz der Gebäudehülle wie in den
vorgegebenen Modellgebäuden erfüllt. Doch zwischen EnEV-easy und GEG-easy gibt
es rechtliche Unterschiede.
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EnEV-easy: In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 mit
EnEV ab 2016) ist
in
§ 3 (Anforderungen an Wohngebäude) Absatz (5) von einer
"Vermutung" zum Modellgebäude-Verfahren – allgemein unter "EnEV-easy"
bekannt – die Rede. In der Bekanntmachung zu EnEV-easy im Herbst
2016 ist unter Nummer 2 ebenfalls von einer "Vermutungswirkung"
die Rede.
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GEG-easy: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) regelt im
§ 31 (Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes
Wohngebäude) nun ganz ohne Vermutungen, dass ein Wohngebäude
die Anforderungen erfüllt, wenn es den vorgegebenen
Voraussetzungen und Ausführungsvarianten entspricht.
Fragen: Wieso hat die EnEV die Erfüllung
der Anforderungen nach EnEV-easy nur "vermutet" und das GEG 2020 erkennt die
Methode ohne jeden Zweifel an? Was sollten Architekten, Planer und
Energieberater in diesem Zusammenhang wissen und berücksichtigen? Was sollten
Bauherrn, für deren Vorhaben auch die "Easy-Methode" möglich wäre wissen und
berücksichtigen? Was wäre sonst noch wichtig?
Antwort:
11.02.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Rechtliche
Aspekte auf den Punkt gebracht: Vergleich EnEV-easy und GEG-easy
aus rechtlicher Sicht und Empfehlung für Berater, Planer und
Bauherrn
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