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GEG 2020: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

EnEV ab 2016 und GEG 2020: Für ein neu geplantes Hotel den sommerlichen Wärmeschutz mittels Simulationsrechnung nachweisen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues Hotel, geplant nach der verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016). Der geforderte Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes wird mittels Energiesimulation geführt. Die EnEV und die DIN V 18599 (Energetische Bewertung für Gebäude) stufen Hotels als Nichtwohnbauten ein, einige Räume weisen tatsächlich ein klassischen Nichtwohnnutzung auf. Hotelzimmer könnten allerdings auf den ersten Blick - bedingt durch ihre durchgängige Nutzung (7 Tage die Woche, nächtliche Lüftung möglich, überwiegend nachmittags und nachts genutzt) - in die Kategorie „Wohngebäude“ fallen. Daher stellt sich die Frage, ob folgendes Vorgehen sinnvoll und zulässig ist: Den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für die Hotelzimmer gemäß den Randbedingungen der DIN 4108-2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) wie für ein Wohngebäude führen.

Fragen: Wie wird der sommerliche Wärmeschutz für Hotelzimmer mittels Simulationsrechnung nach EnEV ab 2016 nachgewiesen? Wie sieht dieselbe Problematik nach dem kommenden Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 aus?

Antwort: 08.12.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format  EnEV ab 2016 und GEG 2020 anwenden: Für ein neu geplantes Hotel den sommerlichen Wärmeschutz mittels Simulationsrechnung nachweisen

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2016, Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Neubau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Hotel, Hotelzimmer, Zimmer, Nachweis, führen, nachweisen, sommerlicher, Wärmeschutz, Hitzeschutz, DIN, V, 18599, 4108-2, Abschnitt, 8.3, Simulation, energetisch, Energiesimulation,

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