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Kurzinfo: Dieses Praxisbeispiel ist eine großflächige, neue
Industriehalle mit einem kleineren, angebauten Verwaltungstrakt. Das Gebäude
soll möglichst nach KfW-55-Effizienzhaus Standard geplant und gebaut werden. Die
Produktionshalle wird über eine Gasheizung niedrig beheizt und der
Verwaltungstrakt über eine Wärmepumpe normal beheizt. Auf dem Dach wird eine
große Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert. Der Bauantrag kann nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) oder nach GEG 2020 eingereicht werden.
Es stellt sich die wie der Beitrag der PV-Anlage nach EnEV ab 2016 oder GEG 2020
bewertet wird.
Fragen: Gibt es einen wesentlichen
Unterschied wie der Ertrag einer PV-Anlage nach EnEV ab 2016 und GEG 2020 in der
Energiebilanz berücksichtigt wird? Verschärft das neue GEG sogar die
Anforderungen?
Antwort:
20.10.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Neubau
Industriehalle mit angebautem Verwaltungstrakt und großer
PV-Anlage auf dem Dach: Energieertrag durch PV nach EnEV ab 2016
und GEG berücksichtigen
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Aspekte:
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