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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel geht es allgemein und die
Bestimmung der Rahmenbedingungen und der Grenzen der energetischen Bewertung von
Gebäuden. Sowohl bei zu errichtenden als auch bestehenden Gebäuden spielt das
beheizte Volumen und dessen genaue Abgrenzung eine wichtige Rolle. In diesem
Zusammenhang spielen auch Räume, die im sogenannten „Raumverbund beheizt werden“
eine spezielle Rolle. Es stellt sich die Frage, wie solch ein Raum beschaffen
sein darf und ob sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GModG) im Vergleich
zum ehemaligen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sich etwas in dieser Beziehung
ändert.
Fragen: Kann der Raum an einer Außenecke
des Gebäudes liegen oder muss er von beheizten Räumen umgeben sein? Wie genau
darf die Trennung zu den angrenzenden Räumen aussehen? Ist es möglich, an der
Wand zwischen den beheizten Räumen und dem Raum, der über den Raumverbund
beheizt werden soll, Dämmung anzubringen? Oder wird dadurch der Raumverbund
zerstört? Was gilt es sonst noch zu beachten?
Antwort:
20.10.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024 / GModG 2026: Definition und Voraussetzung damit ein Raum
als „im Raumverbund beheizt“ gilt im Zuge der energetischen
Bewertung des Gebäudes
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Aspekte:
Gebäude, Energie, Gesetz, Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024,
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