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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um mehrere
bestehenden Mehrfamilienhäuser. Als Ersatz für die abgängige Heizölanlage ist
eine freistehende Heizzentrale geplant. Zukünftig mit Erdgas betrieben, sollen
die Hochhausblöcke über ein Nahwärmenetz angeschlossen werden. Es stellt sich
die Frage, ob die Installation von neuen Heizkesseln nach dem
Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 zulässig ist oder ob zusätzlich auch erneuerbare
Energie genutzt werden muss, durch eine Solaranlage, ein Blockheizkraftwerk
(BHKW) usw. Dieses hätte erheblichen Einfluss auf das Betreibermodell,
beispielsweise durch das BHKW-Contracting mit der
Wohnungseigentümergemeinschaft, den Flächenbedarf der geplanten Halle und die
Gesamtkosten.
Frage: Ist die Installation von drei neuen
Heizkesseln nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 für das Praxisbeispiel
zulässig?
Antwort:
10.10.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2020: Freistehende Heizzentrale für mehrere
Mehrfamilienhochhäuser planen und erbauen
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Aspekte:
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