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1. Neues
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2026)
Das Bundeskabinett hat
sich am 13. Mai 2026 auf einen Kabinettsbeschluss
zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
geeinigt.

2.
Kabinettsentwurf GModG
Wie das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) berichtet, sehe
der von den beiden zuständigen Bundesministerien
(Wirtschaft und Bauen) eingebrachte Entwurf eine
Neuorientierung bei der Effizienz und der
Modernisierung im Gebäudesektor vor.

3. Überblick
zum GModG
Der Gesetzentwurf sehe
nun - wie das BMWE berichtet - im Einzelnen vor:
Heizungen: Die Vorgaben zur Nutzung von
mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim
Heizen würden entfallen, genauso wie Betriebsverbote
für bestimmte Heizungen. Es gelte freie Heizungswahl
für alle Gebäudeeigentümer. Dabei könne aus
unterschiedlichen Optionen gewählt werden:
Wärmepumpen, Hybridmodelle und
Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen
seien nun wieder zulässig.
Brennstoffe: Die dafür eingesetzten
Brennstoffe würden sukzessive klimafreundlicher. Wer
weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte,
müsse also nach und nach den Anteil an grünem Öl
bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.
Die vorgesehene Evaluierung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes schaffe zudem einen
Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden könnte,
falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel
zurückbleibe.
Biotreppe: Wer unter die Biotreppe falle,
hätte ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan,
Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem,
blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff
einschließlich daraus hergestellter Derivate zur
Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil
steige: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem
Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und
schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.
Klimaschutz: Im Jahr 2030 sei eine Evaluation
des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum
Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität
bis 2045 vorgesehen.
Förderung: Die Bundesförderung für den
Heizungstausch werde bis mindestens 2029
abgesichert.
Mieterschutz: Zum Schutz von Mietern würde
die Bundesregierung im
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim
Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder
Flüssiggas betrieben würden, regeln.

4. Zeitschiene
Ab 1. Januar 2028:
Bei neu eingebauten Heizungen würden die Mieter und
Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden
Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte tragen.
Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten
Heizungen würden sich Mieter und Vermieter zudem für
die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig
den für die biogenen Brennstoffe anfallenden
Preisbestandteil teilen.
EU-Gebäuderichtlinie: Die Bundesregierung
würde die EU-Vorgaben 1:1 in nationales Recht
umsetzen und würden nicht über das hinausgehen, was
die Richtlinie an Anforderungen an die
Energieeffizienz von Gebäuden stelle.

Download Gesetzentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und
zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
(PDF, 1 MB)

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