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Kurzinfo:
Gestern, am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, hat der
Koalitionsausschuss der Bundesregierung auch über
die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
beraten.
Die Ergebnisse wurden
heute den Medienvertretern im Rahmen einer
Pressekonferenz von Bundeskanzler Friedrich Merz
vorgestellt.
Die Beschlüsse in
Kürze:
Wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, werde die
Bundesregierung das Heizungsgesetz abschaffen.
Ende Februar 2026
werde sie die Novelle des
Gebäudemodernisierungsgesetzes beschließen.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz würde
technologieoffener, flexibler und einfacher
gestaltet.
Zur Ausgestaltung
dieses gemeinsamen Zieles würden die
Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den
Fachpolitikern der Fraktionen und den beiden
Ministerinnen für Wirtschaft und Energie sowie für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen bis Ende Januar
2026 entsprechende Eckpunkte erarbeiten.
Auf der Basis dieser
Eckpunkte werde die Bundesregierung dann umgehend
den Kabinettsentwurf für das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz erstellen.

Unser Kommentar dazu:
Praktisch gab und gibt
es auch bis heute kein verkündetes "Heizungsgesetz".
Gemeint ist die Novelle 2024 des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die seit dem 1. Januar
in Kraft ist.
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GEG
2024: Kompletter Text (HTML)
Die geänderten Anforderungen an Heizungen in
Gebäuden führten dazu, dass diese GEG-Novelle 2024
von Politik und Medien als "Heizungsgesetz"
bezeichnet wurde. Auf den folgenden Seiten (Link
bitte anklicken) erkennen Sie die Neuerungen an der
roten Schrift:
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GEG
2024, Teil 4 (Anlagen der
Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der) Warmwasserversorgung
Das GEG regelt auch die energetischen Anforderungen
im Neubau - nicht nur für Modernisierungen - und
setzt die EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland um.
Wir werden Sie weiterhin informieren.

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