Im Papier
der AG Klima und Energie der Koalitionsverhandlungen
von Union und SPD wird erneut die Zukunft des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) behandelt. Eine finale
Einigung steht aus. Die Positionen liegen offenbar
weit auseinander. Der BEE hält jedoch bereits im
Koalitionsvertrag eine klare Regelung für
erforderlich, um die Verunsicherung für Haus- und
Wohnungseigentümer/-innen, Vermieter/-innen,
Installationshandwerk und Heizungsbranche zu
beenden.
1.
GEG als Richtschnur für Wärmewende

Bild 2: BEE-Präsidentin
Dr. Simone Peter: "Gebäudeenergiegesetz:
Reformieren ja, Abschaffen nein!"
©
Foto: BEE
BEE-Präsidentin
Simone Peter: “Das Gebäudeenergiegesetz ist eine
wichtige Richtschnur für die Wärmewende und
deren zentraler Taktgeber. Dass nun seine
Abschaffung wieder als Forderung auf dem Tisch
liegt, sehen wir sehr kritisch. Der Mittelstand
hat bereits hohe Summen in die Produktion von
Erneuerbaren Wärmetechnologien investiert,
Bürgerinnen und Bürger setzen sich seit der
fossilen Kostenkrise nach dem russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine mit Alternativen
zu fossilem Heizen auseinander und brauchen
ebenfalls eine Orientierung für den
Heizungsaustausch ohne Zickzack-Kurs sowie die
Beibehaltung einer attraktiven Förderung, gerade
auch zur Abfederung sozialer Härten..

2.
GEG zukunftsorientiert reformieren
"Gleichwohl sehen
wir Potenzial für eine Reform des Gesetzes.
Gerade für eine Entbürokratisierung gibt es
viele Ansatzpunkte. So könnten beispielsweise
sowohl die Beratungspflicht für
Holzheizungsanlagen als auch die Pflicht zum
Nachhaltigkeitsnachweis von Bioölheizungen
ersatzlos abgeschafft werden. Die Bemessung des
Beitrags der Solarthermie sollte darüber hinaus
am Wärmeertrag erfolgen, nicht an der
Kollektorfläche.”
Weiteres
Reformpotenzial sieht der BEE bei mehr
Erneuerbarer Technologieoffenheit im GEG. So
sollten weitere Technologien in Betrieben der
Holzbe- und -verarbeitung uneingeschränkt
zulässig sein, und die Bagatellgrenze beim
Maisdeckel sollte praxisgerecht ausgestaltet
werden."

3.
Solarthermie-Anteil auf EU-Standard anheben
“Auch der pauschal
anerkannte Solarthermie-Anteil von 15 Prozent
bei Hybridsystemen ist deutlich anzuheben. Werte
von 15 Prozent werden bereits ohne Weiteres in
den energetisch schlechtesten Gebäuden erreicht.
Hier braucht es mehr Ambition. Daneben sollten
die Treibhausgaswerte für Biogas und Biomethan
auf die Standards der RED III-Richtlinie
abgesenkt werden, zu deren zeitnaher Umsetzung
sich die Mitglieder der AG Klima und Energie
bereits bekannt haben”, kommentiert Peter.

4.
Wesentliche GEG-Vorgaben erhalten
Bei allem
berechtigten Reformbedarf müssen die
wesentlichen Vorgaben des GEG jedoch erhalten
bleiben, damit es Planbarkeit auf allen Ebenen
liefert. Simone Peter: “An der individuellen
Vorgabe, dass neue Heizungen nach Inbetriebnahme
vorwiegend mit Erneuerbaren Energien zu
betreiben sind, darf nicht gerüttelt werden.
Angesichts der in den kommenden Jahren
steigenden CO2-Kosten droht den Bürgerinnen und
Bürgern sonst eine Kostenfalle. Aus dem gleichen
Grund ist am Ende des Einsatzes fossiler
Brennstoffe bis 2045 festzuhalten. Um dieses
Ziel zu erreichen, sollte die Nutzungspflicht
von 65 Prozent Erneuerbarer Wärme in neu
installierten Heizungen und die schrittweise
Erhöhung des Anteils grüner Brennstoffe bei Öl-
und Gasheizungsanlagen beibehalten werden.”

Weitere
Informationen:
Bundesverband
Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
presse@bee-ev.de
Tel: 030 212341 - 253 & 0151 20363542
Fax: 030 212341 - 410
Internet:
www.bee-ev.de

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