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GEG 2024 - Heizungsgesetz in der Diskussion GEG | Nachrichten | > 25.03.2025

GEG 2024 in der Diskussion: GIH kritisiert geplante Abschaffung des Heizungsgesetzes: Chaos und Unsicherheit statt Wärmewende

Foto: © frank peters - Fotolia.com


Seit dem 1. Januar 2024 ist ist das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in Kraft. In den Medien und Politik wird es häufig als "Heizungsgesetz" bezeichnet, angesichts der vorgeschriebenen weit reichenden Regelungen. Wie die Tagesschau berichtet, beraten Union und SPD derzeit in den Koalitionsverhandlungen über das Heizungsgesetz.


Der Energieberatendenverband GIH äußert deutliche Kritik an der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes in seiner bisherigen Form. Laut eines geleakten Abschlusspapiers der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen von SPD und Union soll das wohl umstrittenste Gesetz der vergangenen Jahre rückgängig gemacht werden. Diese Entscheidung sorge für erhebliche Unsicherheiten bei Energieberatern, Eigentümern und der Baubranche.

 Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH

Bild 2:  Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH.
© Foto: GIH


„Statt für Klarheit zu sorgen, wird mit dieser Rolle rückwärts viel Verwirrung gestiftet“, kritisiert Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH. „Bürger, Unternehmen und Energieberatende haben sich auf die aktuellen Regelungen eingestellt. Jetzt drohen ein massiver Attentismus und jahrelange Verzögerungen bei der Wärmewende.“

Der GIH weist darauf hin, dass eine Abschaffung nicht nur wertvolle Zeit verschenke, sondern auch den europäischen Anforderungen widerspreche. Die Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch als Maßstab wäre eine sinnvolle Vereinfachung gewesen – nun droht stattdessen eine zusätzliche Verkomplizierung.

Zudem bremse die Entscheidung eine dringend notwendige Markt- und Investitionsdynamik aus: Der eingebrochene Sanierungsmarkt erhole sich nur langsam und würde dadurch wieder geschwächt. Eine Konjunkturerholung könnte abrupt abgewürgt werden.

Der GIH fordert daher eine klare Planbarkeit und Langfristigkeit in der Gesetzgebung und Förderung. Änderungen sollten ausschließlich im Einklang mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erfolgen, die 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

„Die Wärmewende darf nicht durch politische Kehrtwenden blockiert werden“, betont Bolln. „Statt populistischen Abschaffungstheorien zu folgen, braucht es endlich mehr unaufgeregte Fachlichkeit, um ins Tun zu kommen. Ein klares Bekenntnis zum Gebäudeenergiegesetz ist essenziell, eine gezielte Optimierung im Anlagenbereich kann die Energiewende effektiv voranbringen. Unser Fokus sollte auf praxistauglichen Lösungen liegen, die Planungssicherheit schaffen und den Markt nachhaltig stabilisieren.“

Quelle: Presseinfo des GIH

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart