Kurzinfo:
Die EU-Kommission entwickelt die energetischen
Anforderungen an Heizungssysteme in Form von
Durchführungs-Verordnungen zur europäischen
Ökodesign-Richtlinie. Für den ENER Lot 1
"Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte" gilt aktuell
die
Verordnung (EU) Nr. 813/2013. Die
Mitgliedsstaaten der EU können, müssen jedoch nicht
diese Erlasse bzw. Verordnungen der Kommission in
eine Norm - im Sinne einer Regel der Technik -
überführen.
AKTUELL:
Für die folgenden
Informationen zum aktuellen Stand danken wir
Dipl.-Ing. Clemens Schickel, Geschäftsführer Technik
des BTGA (Bundesindustrieverband Technische
Gebäudeausrüstung e. V., Bonn): Zur Zeit überarbeiten die EU-Gremien
die beiden Pakete ENER Lot 1 und Lot 2
"Warmwasserbereiter". Doch es hat sich ein gewisser
Stillstand ergeben. Das Ziel ist, ab 2029 für
Heizungssysteme einen Wirkungsgrad von mindestens
115 Prozent (%) vorzuschreiben. Doch Deutschland und
verschiedene andere EU-Mitgliedsstaaten lehnen
dieses Ziel ab. Am 28. April 2023 hat die
EU-Kommission ein zweites Konsultationsforum mit den
Interessenvertretern abgehalten.
Hintergründe:
Die Vertretung in Deutschland der EU-Kommission hat
am 8. Juni 2023 die Informationen bekannt gegeben,
die wir für Sie weiter unten widergeben.
1.
EU-Mindestnormen für die Energieeffizienz von
Heizungssystemen werden aktualisiert
Im Rahmen der seit
10 Jahren geltenden Ökodesign-Rechtsvorschriften
werden derzeit Durchführungsbestimmungen über
Heizgeräte aktualisiert. Dies ist ein übliches
Verfahren. Ziel ist es, die Vorgaben für neue
Heizungen ab 2029 auf ein Niveau zu
aktualisieren, das mit dem heutigen Stand der
Technik - auch mit Heizkesseln in Kombination
mit Solarthermie oder einer kleinen elektrischen
Wärmepumpe - problemlos erreicht werden kann.
Bereits existierende Anlagen fallen nicht unter
die neuen Vorgaben. Das Europäische Parlament
und der Rat der EU-Staaten sind in den
Entscheidungsprozess einbezogen.
Der Entwurf der
EU-Verordnung wird derzeit noch mit den
EU-Ländern und Verbänden diskutiert und muss von
einer qualifizierten Mehrheit der
Mitgliedstaaten unterstützt werden. Die
Kommission wird keine Entscheidungen über
Grenzwerte treffen, bevor die laufenden
Konsultationsverfahren und Diskussionen
abgeschlossen sind, sondern wird im Lichte der
Ergebnisse entscheiden. Der Rat und das
Europäische Parlament haben die Möglichkeit, den
endgültigen Entwurf abzulehnen.

2.
Wirkungsgrad: Effizienzanforderung von 115
Prozent
Die in der
Konsultation der Mitgliedstaaten und Verbände
erwähnte vorgeschlagene Effizienzanforderung von
115 Prozent entspricht der Effizienz, die von
heutigen Wärmepumpen problemlos erreicht werden
kann. Ein solcher Wirkungsgrad kann jedoch auch
schon heute durch Hybridsysteme erreicht werden,
die sowohl Energie aus Brennstoffen als auch
Energie aus einer Wärmepumpe oder
Solarkollektoren nutzen. „Brennstoff“ bedeutet
Erdgas, Biogas, Biokraftstoff oder synthetische
Kraftstoffe. Bestehende Gasleitungen und -netze
könnten in vielen Fällen weiter genutzt werden.

3.
Ab 2029 installierte neue Heizungen
Es geht um
Neu-Installationen ab 2029 und
Innovations-Signal an die Hersteller. Die neuen
Mindestnormen für die Energieeffizienz von
Heizgeräten sollen dann ab dem Jahr 2029
vollständig umgesetzt werden. Die Branche soll
sich an energie- und klimafreundlichen Lösungen
orientieren und die verbleibenden sechs Jahre
nutzen, um solche energieeffizienten Geräte zum
Standardangebot auf dem europäischen Markt zu
machen - so wie die aktuelle
Ökodesign-Verordnung vor zehn Jahren
Brennwertkessel zum "neuen Normal" gemacht hat.

4.
Ein Signal für Neuinstallation und technische
Innovation
Ohne ein solches
Signal für Neuinstallationen ab 2029 bestünde
das Risiko, dass die Klimaschutzmaßnahmen der
privaten Haushalte ausgebremst werden und auf
Seiten der Industrie wünschenswerte Innovation
in Richtung energiesparender Technologie
stagniert. Technisch veraltete Anlagen mit
schlechter Energieeffizienz würden noch lange
Zeit weiter neu installiert. Privathaushalte, die heute eine konventionelle
Heizungsanlage besitzen oder vor 2029 eine
solche anschaffen wollen, können das im Rahmen
der diskutierten Regelung weiterhin tun. Und
sogar nach 2029 dürfen noch gebrauchte
Heizkessel eingebaut werden.

5.
Wärmepumpen in der Gesamtschau wohl günstiger als
Gas-Kessel
Die Kommission
schätzt, dass die Gesamtkosten für die
Verbraucher für Wärmepumpen bis 2029 niedriger
sein werden als für Gaskessel - wenn man
Folgendes berücksichtigt: • den Gerätepreis, • die Brennstoff- und sonstigen Betriebskosten, • die Skaleneffekte durch verstärkte
Investitionen, • den Wettbewerb bei der Herstellung und
Installation von Wärmepumpen, die durch die
115-Prozent-Anforderung gefördert werden.

6. Stand der Dinge in anderen europäischen
Mitgliedstaaten
In Schweden und
Finnland ist das Heizen mit Wärmepumpen bereits
heute die dominierende Heizungsart, dort wo es
keine Fernwärme gibt. Die Niederlande erwägen
aktuell die Einführung eines schrittweisen
Verbots von Einzelkesseln bereits ab Januar
2026. In Frankreich ist die Installation neuer
Ölheizungen bereits ab Juli 2023 verboten,
Gasheizungen dürfen ab Januar 2022 nicht mehr in
neuen Wohnungen installiert werden. In dieser
Woche hat die französische Regierung Gespräche
über ein schrittweises Verbot neuer Gasheizungen
in bestehenden Wohnungen aufgenommen. Auch in
anderen Ländern, etwa Belgien und Dänemark, sind
ähnliche Vorschriften bereits erlassen worden
oder werden derzeit geprüft.
Quelle:
Presseinformation vom 08.06.2023 der Vertretung
der EU-Kommission in Deutschland

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