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Kurzinfo:
Die Bauminister der Bundesländer und die Bundesbauministerin Klara Geywitz
haben am 22. und 23. September in Stuttgart über
die sich verschlechternden wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für das Bauen und Wohnen beraten.
Sie verabschiedeten eine
"Stuttgarter Erklärung" in der sie kurz-
und langfristige Handlungsbedarfe anmahnen.
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Bauministerkonferenz: Stuttgarter Erklärung
(PDF)

Bild: Die für
Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen
Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und
Senatoren der Länder verabschiedeten auf ihrer
Konferenz eine "Stuttgarter Erklärung". |
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© Foto: Bauministerkonferenz
1.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortschreiben
Bei der
Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
fordert die BMK, neben dem bisherigen
Standard-Ansatz als Alternative einen individuellen,
technologieoffenen Zielerreichungsplan zur Senkung
der Treibhausgas-Emissionen (THG) zu etablieren.
Auch die Möglichkeiten von Quartiers- und
Flottensansätzen sollen gestärkt werden. In der
Konferenz im April 2022 hatten die
Bauministerkonferenz die "Leitlinien zur
Fortschreibung des GEG und der Förderstandards
auf Basis THG-Emissionen" beschlossen. Diese
umfassen folgende Forderungen:
-
Klimaschutzziele erreichen: Die
Bauministerkonferenz betont die Bedeutung der
Erreichung der Klimaschutzziele unter
gleichwertiger Berücksichtigung wirtschaftlicher
und sozialer Gesichtspunkte und unterstreicht
ihre
Beschlüsse der 138. BMK im Nov. 2021.
-
GEG-Fortschreibung und Förderrahmenbedingungen
ein Zwei-Optionen-Modell zugrunde legen: Die
Dekarbonisierung von Wärmeversorgung und
nationalem Strommix bis 2045 wird durch das
Klimaschutzgesetz des Bundes geregelt. Die
Bauministerkonferenz spricht sich dafür aus,
dass die Bunderegierung bei der Überarbeitung
des GEGs und der Förderrahmenbedingungen ein
Zwei-Optionen-Modell zugrunde legt. Um den
unterschiedlichen Bedürfnissen und
Voraussetzungen der verschiedenen
Gebäudeeigentümergruppen gerecht zu werden,
werden zwei Optionen angeboten:
-
Ein
unkomplizierter Standard-Ansatz:
Zielentsprechend, mit dem Klimaschutzgesetz
die nationale Strom- und Wärmeversorgung bis
2045 dekarbonisiert zu haben, müssen sich
Gebäudeeigentümer/innen darauf einstellen,
die Effizienzanforderungen ihrer Gebäude
einschließlich Anlagentechnik, für eine
Anschlussfähigkeit zu erfüllen
(Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für
die Gebäudehülle entsprechend EH 55 im
Neubau und entsprechend EH 70 bei
Modernisierung von Bauteilen im Bestand) und
bis 2045 eine erneuerbare Energieanlage,
beispielsweise eine PV-Anlage, zu
installieren. Die Bundesregierung möge ein
einfaches Nachweisverfahren
auf dieser Grundlage entwickeln.
-
Optionaler
Ansatz aufgrund eines individueller
THG-Zielerreichungsplan in der eigenen
Verantwortung des Gebäudeeigentümers:
Ein individueller THG-Zielerreichungsplan in
Optimierung des Verhältnisses zwischen
Maßnahmen an der Gebäudehülle und Maßnahmen
zur Dekarbonisierung der Energieversorgung
in der eigenen Verantwortung des
Gebäudeeigentümers.
Es ist weitestgehende Technologieoffenheit
gegeben und eine Bilanzierung auf Flotten-
oder Quartiersebene möglich.
Minimalanforderungen an die Gebäudehülle
orientieren sich an der
Niedertemperaurfähigkeit. Neben der
erzielbaren Energieeinsparung können so auch
Niedertemperatursysteme, wie die Geothermie,
effizient eingesetzt werden.
Voraussetzung ist einheitliches
standortbezogenes THG-Bilanzierungssystem
für die individuellen
THG-Zielerreichungspläne auf Gebäude-,
Quartiers- oder
Flottenebene. Als weitere Nebenbedingung ist
beim individuellen THG-Zielerreichungsplan
nachzuweisen, dass der Energiebedarf, der
über die Anforderungen des Standard-Ansatzes
hinausgeht durch eigene erneuerbare
Energieerzeugung im räumlichen Zusammenhang
gedeckt wird.
-
Einheitliches
Bilanzierungssystem für THG-Emissionen
entwickeln: Die Bauministerkonferenz fordert
die Bundesregierung auf, ein einheitliches
Bilanzierungssystem für THG-Emissionen zu
entwickeln. Dabei muss gewährleistet sein, dass
sich nach GEG bilanzierte THG-Einsparungen -
anders als heute - auch tatsächlich auf die
Reduktion der offiziellen THG-Statistik
auswirken. Beispielsweise führt die heute im GEG
festgelegte Bewertung der KWK-Wärmeerzeugung
durch die Stromgutschriftmethode nicht zu
tatsächlichen THG-Reduktionen in der
bilanzierten Größenordnung.
-
Notwendige
Grundlagen und Berechnungsverfahren zu
entwickeln: Die Bauministerkonferenz bittet
die Bundesregierung die notwendigen Grundlagen
und Berechnungsverfahren zu entwickeln, um die
Graue Energie und Treibhausgasemissionen
für Neubauten und Bestandssanierungen über den
gesamten
Lebenszyklus berücksichtigen zu können. Dabei
muss die Entwicklung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden für den
Neubau berücksichtigt werden.
-
Bei Umsetzung
der EU-Richtlinien den Schutz des Eigentums
gewährleisten: Die Bauministerkonferenz
fordert die Bundesregierung auf, bei der
Umsetzung künftiger Vorgaben der EU-Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ein
integriertes Konzept aus Förderung, finanziellem
Ausgleich und gesetzlichen Anforderungen zu
schaffen, das den Schutz des Eigentums
gewährleistet.
-
Energetische
Modernisierung trotz ordnungsrechtlicher
Vorschriften fördern: Die
Bauministerkonferenz bekräftigt ihren Beschluss
unter TOP 12 Nr. 7 der 138. BMK, für den Fall
von ordnungsrechtlichen Verschärfungen die
haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
energetische Modernisierung trotz
ordnungsrechtlicher Vorschriften fördern zu
können, um auch in diesem Kontext
Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit zu
garantieren.
6a) Ausgleich für bestehendes Gebäudeeigentum
gewährleisten: Soweit es um die
Gewährleistung der verfassungsmäßig gebotenen
Verhältnismäßigkeit der mit den
ordnungsrechtlichen Verschärfungen
einhergehenden Neubestimmung des Inhalts
bestehenden Gebäudeeigentums durch Bundesrecht
geht, hat der Bund den entsprechenden Ausgleich
zu gewährleisten.
-
Einsatz von
Fördermitteln an der erzielbaren Reduktion von
THG-Emissionen ausrichten: Die
Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung,
in Abkehr von der bisherigen Fördersystematik
den Einsatz von Fördermitteln an der erzielbaren
Reduktion von THG-Emissionen auszurichten. Das
heißt, je mehr THG-Emissionen reduziert werden,
desto höher soll die Förderquote sein. Der
Lebenszyklus von Gebäuden und die in
Bestandsgebäuden bereits eingebrachte Graue
Energie ist zu berücksichtigen.
-
Bei
Fortschreibung der EU-Gebäuderichtlinie sich
dafür einsetzen, dass künftig der
Hauptanforderungswert auf die THG-Emissionen
abstellt: Die Bauministerkonferenz spricht
sich dafür aus, dass die Bundesregierung sich
bei der Änderung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dafür
einsetzt, dass zukünftig der
Hauptanforderungswert auf die THG-Emissionen
abstellt. Zudem möge sich die Bundesregierung
dafür einsetzen, dass in der Richtlinie neben
dem Nachweis auf der Gebäudeebene alternativ
auch ein Nachweis auf Quartiersebene zugelassen
wird.
-
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Anpassung der
Standards für Ordnungsrecht und Förderung
einrichten: Die Bauministerkonferenz bittet
das BMWSB eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Anpassung der Standards für Ordnungsrecht und
Förderung mit dem Ziel eines wirtschaftlich
effizienten und damit sozialverträglichen
Klimaschutzes im Gebäudebereich einzurichten.
Weitere
Informationen auf den Webseiten der
Bauministerkonferenz:
www.bauministerkonferenz.de

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