GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterentwickeln
   Home + Aktuell
    GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
GebäudeEnergieGesetz GEG 2023
GEG | Nachrichten | > 19.10.2022

Die Bauministerkonferenz (BMK) fordert
die Bundesregierung auf, ein einheitliches Bilanzierungssystem für Treibhausgas
(THG)-Emissionen zu entwickeln

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: tunedin - Fotolia.com

Kurzinfo: Die Bauminister der Bundesländer und die Bundesbauministerin Klara Geywitz haben am 22. und 23. September in Stuttgart über die sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Bauen und Wohnen beraten. Sie verabschiedeten eine "Stuttgarter Erklärung" in der sie kurz- und langfristige Handlungsbedarfe anmahnen.
|
Bauministerkonferenz: Stuttgarter Erklärung (PDF)

Die für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder

Bild: Die für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder verabschiedeten auf ihrer Konferenz eine "Stuttgarter Erklärung". | Grosses Bild öffnen (PDF)
© Foto: Bauministerkonferenz


1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortschreiben

Bei der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fordert die BMK, neben dem bisherigen Standard-Ansatz als Alternative einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen (THG) zu etablieren. Auch die Möglichkeiten von Quartiers- und Flottensansätzen sollen gestärkt werden. In der Konferenz im April 2022 hatten die Bauministerkonferenz die "Leitlinien zur Fortschreibung des GEG und der Förderstandards auf Basis THG-Emissionen" beschlossen. Diese umfassen folgende Forderungen:

  1. Klimaschutzziele erreichen: Die Bauministerkonferenz betont die Bedeutung der Erreichung der Klimaschutzziele unter gleichwertiger Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Gesichtspunkte und unterstreicht ihre Beschlüsse der 138. BMK im Nov. 2021.
     

  2. GEG-Fortschreibung und Förderrahmenbedingungen ein Zwei-Optionen-Modell zugrunde legen: Die Dekarbonisierung von Wärmeversorgung und nationalem Strommix bis 2045 wird durch das Klimaschutzgesetz des Bundes geregelt. Die Bauministerkonferenz spricht sich dafür aus, dass die Bunderegierung bei der Überarbeitung des GEGs und der Förderrahmenbedingungen ein Zwei-Optionen-Modell zugrunde legt. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen der verschiedenen Gebäudeeigentümergruppen gerecht zu werden, werden zwei Optionen angeboten:

    1. Ein unkomplizierter Standard-Ansatz: Zielentsprechend, mit dem Klimaschutzgesetz die nationale Strom- und Wärmeversorgung bis 2045 dekarbonisiert zu haben, müssen sich Gebäudeeigentümer/innen darauf einstellen, die Effizienzanforderungen ihrer Gebäude einschließlich Anlagentechnik, für eine Anschlussfähigkeit zu erfüllen (Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die Gebäudehülle entsprechend EH 55 im Neubau und entsprechend EH 70 bei Modernisierung von Bauteilen im Bestand) und bis 2045 eine erneuerbare Energieanlage, beispielsweise eine PV-Anlage, zu installieren. Die Bundesregierung möge ein einfaches Nachweisverfahren
      auf dieser Grundlage entwickeln.
       

    2. Optionaler Ansatz aufgrund eines individueller THG-Zielerreichungsplan in der eigenen Verantwortung des Gebäudeeigentümers: Ein individueller THG-Zielerreichungsplan in Optimierung des Verhältnisses zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in der eigenen Verantwortung des Gebäudeeigentümers.

      Es ist weitestgehende Technologieoffenheit gegeben und eine Bilanzierung auf Flotten- oder Quartiersebene möglich. Minimalanforderungen an die Gebäudehülle orientieren sich an der Niedertemperaurfähigkeit. Neben der erzielbaren Energieeinsparung können so auch Niedertemperatursysteme, wie die Geothermie, effizient eingesetzt werden.

      Voraussetzung ist einheitliches standortbezogenes THG-Bilanzierungssystem für die individuellen THG-Zielerreichungspläne auf Gebäude-, Quartiers- oder
      Flottenebene. Als weitere Nebenbedingung ist beim individuellen THG-Zielerreichungsplan nachzuweisen, dass der Energiebedarf, der über die Anforderungen des Standard-Ansatzes hinausgeht durch eigene erneuerbare Energieerzeugung im räumlichen Zusammenhang gedeckt wird.
       

  3. Einheitliches Bilanzierungssystem für THG-Emissionen entwickeln: Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, ein einheitliches Bilanzierungssystem für THG-Emissionen zu entwickeln. Dabei muss gewährleistet sein, dass sich nach GEG bilanzierte THG-Einsparungen - anders als heute - auch tatsächlich auf die Reduktion der offiziellen THG-Statistik auswirken. Beispielsweise führt die heute im GEG festgelegte Bewertung der KWK-Wärmeerzeugung durch die Stromgutschriftmethode nicht zu tatsächlichen THG-Reduktionen in der bilanzierten Größenordnung.
     

  4. Notwendige Grundlagen und Berechnungsverfahren zu entwickeln: Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung die notwendigen Grundlagen und Berechnungsverfahren zu entwickeln, um die Graue Energie und Treibhausgasemissionen
    für Neubauten und Bestandssanierungen über den gesamten
    Lebenszyklus berücksichtigen zu können. Dabei muss die Entwicklung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden für den Neubau berücksichtigt werden.
     

  5. Bei Umsetzung der EU-Richtlinien den Schutz des Eigentums gewährleisten: Die Bauministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung künftiger Vorgaben der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ein integriertes Konzept aus Förderung, finanziellem Ausgleich und gesetzlichen Anforderungen zu schaffen, das den Schutz des Eigentums gewährleistet.
     

  6. Energetische Modernisierung trotz ordnungsrechtlicher
    Vorschriften fördern:
    Die Bauministerkonferenz bekräftigt ihren Beschluss unter TOP 12 Nr. 7 der 138. BMK, für den Fall von ordnungsrechtlichen Verschärfungen die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierung trotz ordnungsrechtlicher Vorschriften fördern zu können, um auch in diesem Kontext Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit zu garantieren.

    6a) Ausgleich für bestehendes Gebäudeeigentum gewährleisten: Soweit es um die Gewährleistung der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeit der mit den ordnungsrechtlichen Verschärfungen einhergehenden Neubestimmung des Inhalts bestehenden Gebäudeeigentums durch Bundesrecht geht, hat der Bund den entsprechenden Ausgleich zu gewährleisten.
     

  7. Einsatz von Fördermitteln an der erzielbaren Reduktion von THG-Emissionen ausrichten: Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, in Abkehr von der bisherigen Fördersystematik den Einsatz von Fördermitteln an der erzielbaren Reduktion von THG-Emissionen auszurichten. Das heißt, je mehr THG-Emissionen reduziert werden, desto höher soll die Förderquote sein. Der Lebenszyklus von Gebäuden und die in Bestandsgebäuden bereits eingebrachte Graue Energie ist zu berücksichtigen.
     

  8. Bei Fortschreibung der EU-Gebäuderichtlinie sich dafür einsetzen, dass künftig der Hauptanforderungswert auf die THG-Emissionen abstellt: Die Bauministerkonferenz spricht sich dafür aus, dass die Bundesregierung sich bei der Änderung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dafür einsetzt, dass zukünftig der Hauptanforderungswert auf die THG-Emissionen abstellt. Zudem möge sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der Richtlinie neben dem Nachweis auf der Gebäudeebene alternativ auch ein Nachweis auf Quartiersebene zugelassen wird.
     

  9. Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Anpassung der Standards für Ordnungsrecht und Förderung einrichten: Die Bauministerkonferenz bittet das BMWSB eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Anpassung der Standards für Ordnungsrecht und Förderung mit dem Ziel eines wirtschaftlich effizienten und damit sozialverträglichen Klimaschutzes im Gebäudebereich einzurichten.

Weitere Informationen auf den Webseiten der Bauministerkonferenz: www.bauministerkonferenz.de

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

GEG 2020-2024 | WPG Wärmeplanung | GEIG | Archiv Regelungen | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart