Kurzinfo:
Die Politik ist für Überraschungen immer gut:
Während wir heute den GEG-Newsletter versandten, mit
dem Hinweise auf unseren Bericht "GEG-Novelle 2023
auf dem Weg" erreichte uns die Nachricht, dass die GEG-Änderungen erst im Rahmen Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Plenum
diskutiert wird und nicht im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts.
Neue Beschlussempfehlung des Bundestag Ausschusses
für Klimaschutz und Energie
Der Ausschuss für
Klimaschutz und Energie des Bundestages hatte
eine Beschlussempfehlung mit Datum 22. Juni 2022
ausgearbeitet:
Deutscher
Bundestag Drucksache 20/2402 vom 22.06.2022,
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
(25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung
– Drucksachen 20/1599, 20/1977, 20/2137 Nr. 6 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im
Recht der Endkundenbelieferung.
Die GEG-Novelle
ist nicht mehr Teil der Empfehlung.
Empfehlung für GEG-Novelle
2023
In der weiter oben
erwähnten Bundestags-Drucksache finden sich auch
folgende Beschlussempfehlungen des
Bundestag-Ausschusses bezüglich des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG):
"I. Der Deutsche
Bundestag stellt fest:
...
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Zusammenhang mit der umfangreicheren
Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes
Vorschläge für die Anpassung der WärmeLV und
anderer Regularien schnellstmöglich vorzulegen.
Ziel ist, dass die künftigen effektiven Kosten
aller zulässigen Arten der Wärmeversorgung aus
Sicht der Mietparteien verglichen werden. Diese
Änderung ist im Sinne des Mieter- und
Klimaschutzes und im Lichte der
Energiepreiskrise notwendig.
....
Der ursprüngliche,
von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP eingebrachte Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 20(25)95 enthielt auch
Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die
vorgeschlagenen Änderungen zum
Gebäudeenergiegesetz waren der Anlass, um in der
19. Sitzung
am 31. Mai 2022 eine weitere Anhörung
durchzuführen.
Der von den
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
später eingebrachte Änderungsantrag auf
Ausschussdrucksache 20(25)110 enthielt keine
Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes mehr, so
dass sich die Ergebnisse der zweiten Anhörung
nicht im Gesetzgebungsverfahren zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksachen 20/1599, 20/1977 wiederfinden.
Änderungen des
Gebäudeenergiegesetzes sollen nun im Rahmen der
EEG-Novelle (Drucksache 20/1630) beraten werden."
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