Kurzinfo:
Im Sinne des "Europäischen Grünen Deals" soll Europa
erster klimaneutraler Kontinent werden. Doch die
bestehende Europäische Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO)
ist nicht geeignet die passenden Rahmenbedingungen
zu bieten. Dieses ist eines der zahlreichen Gründe,
die dazu geführt haben, dass die EU-Kommission einen
Entwurf für eine Novelle veröffentlicht hat. Lesen
Sie hier die Antworten auf die Fragen zum den Zielen
und Inhalten der EU-BauPVO-Novelle:
1. GEG
2020 und EU-Bauprodukteverordnung
Wer sich mit dem
GEG fachlich befasst, erkennt es unweigerlich:
Das Gesetz verweist in
§ 7 (Regeln der Technik) auf eine Vielzahl
von anerkannten Regeln der Technik. Dazu gehören
Normen, technische Vorschriften und EU-Regeln.
Die zuständigen Bundesministerien können über
Bekanntmachungen im Bundesanzeiger auf
Veröffentlichungen anerkannter Regeln der
Technik hinweisen. Dies schreibt das GEG vor,
wie auch von vom
§ 23 (Regeln der Technik) der letzten EnEV
2014 bekannt. Wenn laut GEG für Baustoffe,
Bauteile und Anlagen relevante, anerkannte
Regeln der Technik fehlen, ist es zulässig, der
Landesbehörde anderweitige, relevante
Bewertungen vorzulegen.
Achtung: Dies gilt
allerdings gemäß GEG 2020 nicht für ...
"Baustoffe, Bauteile und Anlagen,
-
wenn für sie
die Bewertung auch im Hinblick auf die
Anforderungen zur Energieeinsparung im Sinne
dieses Gesetzes durch die
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.
März 2011 zur Festlegung harmonisierter
Bedingungen für die Vermarktung von
Bauprodukten und zur Aufhebung der
Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 88
vom 4.4.2011, S. 5; L 103 vom 12.4.2013, S.
10; L 92 vom 8.4.2015, S.118), die
zuletzt durch die
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 574/2014 (ABl.
L 159 vom 28.5.2014, S. 41) geändert
worden ist, oder durch nationale
Rechtsvorschriften zur Umsetzung oder
Durchführung von Rechtsvorschriften der
Europäischen Union gewährleistet wird,
erforderliche CE-Kennzeichnungen angebracht
wurden und nach den genannten Vorschriften
zulässige Klassen und Leistungsstufen nach
Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften
eingehalten werden oder
-
bei denen nach
bauordnungsrechtlichen Vorschriften über die
Verwendung von Bauprodukten auch die
Einhaltung dieses Gesetzes sichergestellt
wird."
|GEG
2020: § 7 Regeln der Technik
2.
Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der
Europäischen Bauprodukteverordnung
Die
EU-Bauprodukteverordnung soll den freien Verkehr
von Bauprodukten im Binnenmarkt gewährleisten.
Zu diesem Zweck legt sie harmonisierte
Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von
Bauprodukten in der EU fest. Diese konzentrieren
sich darauf, wie die Leistung von Bauprodukten
in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale erfasst
werden können, beispielsweise in Bezug auf ihr
Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung
sowie die Vorschriften für die CE-Kennzeichnung
dieser Produkte. Fachleuten, Behörden und
Verbrauchern können somit die Leistung von
Produkten verschiedener Hersteller in
verschiedenen Ländern vergleichen. Für die
Festlegung der Sicherheits-, Umwelt- und
Energieanforderungen im Hoch- und Tiefbau sind
die Mitgliedsländer selbst verantwortlich.
3.
Die Gründe für die Überarbeitung der EU-BauPVO
Die EU-Kommission
verfolgt mit der Novelle folgende Ziele:
-
Das
reibungslose Funktionierens des Binnenmarkts
und des freien Verkehrs von Bauprodukten
gewährleisten;
-
die
Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten
verbessern;
-
des Beitrag
des Bauökosystems zur Verwirklichung der
Klima- und Nachhaltigkeitsziele aktivieren;
-
den digitalen
Wandel als Voraussetzung für die
Wettbewerbsfähigkeit des Systems
unterstützen;
-
gewährleisten,
dass harmonisierte Normen zur
Wettbewerbsfähigkeit des Ökosystems
beitragen;
-
die
Beseitigung von Markthindernissen fördern.
Die derzeitigen
Vorschriften gewährleisten zwar einen
harmonisierten Rahmen für die Vermarktung von
Bauprodukten in der EU, einige Aspekte müssen
jedoch überarbeitet werden. Dies gilt
insbesondere für das aktuelle Verfahren anhand
dessen harmonisierter Normen für Bauprodukte
ausgearbeitet werden. Im Amtsblatt der EU wurden
in den letzten Jahren nur sehr wenige
harmonisierte EU-Normen veröffentlicht.
Die derzeitige Verordnung eignet sich NICHT für
die Umsetzung weiter gefasster politischer
Prioritäten, insbesondere im Hinblick auf den
Europäischen Grünen Deal. Darüber hinaus
gilt es, die Einführung und Verbreitung
digitaler Technologien zu beschleunigen.
4.
EU-Kommission antwortet auf weitere Fragen
-
Wie wird die neue
überarbeitete Verordnung zur Verbesserung des
Binnenmarkts für Bauprodukte beitragen?
-
Welcher
Zusammenhang besteht zwischen der
Bauprodukteverordnung und der Verordnung über
Ökodesign für nachhaltige Produkte?
-
Was bedeutet die
überarbeitete Bauprodukteverordnung in Bezug auf
die Nachhaltigkeit von Bauprodukten?
-
Wie kann ein
Hersteller nachweisen, dass das Produkt alle
EU-Anforderungen erfüllt?
-
Wie werden die
Bedürfnisse von Unternehmen, KMU und
Kleinstunternehmen in der überarbeiteten
Verordnung berücksichtigt?
Lesen Sie alle Antworten der EU-Kommission (PDF)
5. Bauökosystem ökologisieren und digitalisieren
Die Kommission hat
im Rahmen der aktualisierten Industriestrategie
einen Übergangspfad für das Ökosystem der
Bauindustrie entwickelt. Diesen hat sie
gemeinsam mit der Industrie, den interessierten
Parteien und Mitgliedstaaten ausgestaltet. Im
Rahmen dieser Arbeiten veröffentlichte die
Kommission im Dezember 2021 eine
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
mit Szenarien für eine stärker ökologisch und
digital ausgerichtete und widerstandsfähigere
Baubranche. Ein zukunftsfähiger Förderungs- und
Regelungsrahmen, der Investitionen und den
Aufbau von Vertrauen begünstigt, ist von
entscheidender Bedeutung für die
Widerstandsfähigkeit des Ökosystems und eine
Voraussetzung für den doppelten Wandel.
Im Februar 2022 hat die Baubranche mit
Unterstützung der Kommission eine
Kompetenzpartnerschaft im Rahmen des
Kompetenzpakts ins Leben gerufen. Ziel ist es,
in den nächsten fünf Jahren mindestens 25
Prozent der Beschäftigten im Baugewerbe
weiterzubilden und umzuschulen, was drei
Millionen Arbeitnehmern entspricht.
Darüber hinaus unterstützt die Kommission im
Rahmen des Programms
Horizont Europa auch Forschung und
Innovation im Bereich ökologisch und digital
ausgerichtete Baubranche. Dazu gehört auch die
Finanzierung in Bereichen wie
Abfallbewirtschaftung, digitale Baugenehmigungen
und Logbücher sowie eine nachhaltige bauliche
Umwelt im Rahmen der ko-programmierten
Partnerschaft Built4People.
6.
EU-Dokumente in PDF-Format
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