Wie das BMWK
berichtet, wird die Förderung für
Sanierungen vorläufig gestoppt und wieder
aufgenommen, sobald entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Über die Zukunft
der Neubauförderung für EH40-Neubauten
wird laut BMWK vor dem Hintergrund der zur Verfügung
stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und
der Mittelbedarfe anderer Programme zügig
entschieden.
Ebenso zügig
soll über den Umgang mit den bereits eingegangenen,
aber noch nicht beschiedenen EH55- und
EH40-Anträgen entschieden werden. Auch für diese
Anträge reichten derzeit die bereitgestellten
KfW-Mittel nicht aus. Bundesregierung und KfW
suchten aber hier nach schnellen und einfachen
Lösungen, um diesen Antragstellern kurzfristig
unter die Arme zu greifen und die Liquidität für
die Bauplanung zu sichern. Hier solle den
betroffenen Antragstellern ein zinsgünstiger
Kredit zur Verfügung gestellt werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp seien die vom
BAFA umgesetzte BEG-Förderung von
Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a.
Heizungstausch, etc.).

Bild 2: Dr.
Patrick Graichen, Beamteter Staatssekretär
im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz, Berlin
© Foto: BMWK / Susanne Eriksson
Zitat Patrick
Graichen: "Der Antragsstopp ist für die
betroffenen Antragsteller eine traurige und
enttäuschende Nachricht. Wir hätten diesen
Schritt gern vermieden. Allerdings wurde in den
vergangenen Jahren versäumt, die Förderkulisse
und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen.
Stattdessen wurde eine veraltete Förderung
fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt.
Diese Fehlanreize haben zuletzt einen
beispiellosen Run auf die Mittel produziert. Ein
Stopp der alten Förderung war deshalb jetzt
unumgänglich. Wir nehmen als neue
Bundesregierung diese missliche Situation zum
Anlass, die Förderung und die gesetzlichen
Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen.
Fakt ist, dass in den vergangenen Jahren die
Chance versäumt wurde, vor allem die
Effizienzhausförderung 55 schrittweise
degressiver auszugestalten. Damit wird aktuell
beim Effizienzhaus 55 ein Standard mit
Steuergeldern gefördert, der sich längst am
Markt durchgesetzt hat. Aber: Wo Klimaschutz
draufsteht, muss auch Klimaschutz drin sein.
Aktuell fördern wir das Falsche und dieses Geld
fehlt dann bei tatsächlich wirksamen
Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise bei der so
wichtigen Gebäudesanierung. Das kann nicht so
weitergehen."
Weiter informiert
das BMWK, die neue
Bundesregierung hätte angesichts der Entwicklungen
auf dem Markt entschieden, dass der
EH55-Standard rasch der gesetzliche
Mindeststandard im Neubau werden solle. Damit
werde konsequent das gesetzlich geregelt, was
der Markt schon längst könne und was daher auch der
regulatorische Mindeststandard sein müsse.
Genauso wichtig
sei es den drei zuständigen Bundesministerien
für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der
Finanzen, möglichst schnell die Förderung für
die energetische Gebäudesanierung wieder
aufzunehmen und eine klimapolitisch
ambitionierte, ganzheitlich orientierte
Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im
Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Fördermittel
sollten künftig dort gezielt eingesetzt werden,
wo die CO2-Einsparung am höchsten
sei. Das sei im Gebäudebereich vor allem bei
Sanierungsmaßnahmen der Fall. Ganzheitliche
Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen
an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von
Bestandsgebäuden sollten daher künftig den
Förderschwerpunkt bilden.
Mit dem
vorläufigen Bewilligungsstopp für die
BEG-Förderung und der Überführung des
EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard
reagiere die KfW und die neue Bundesregierung
auf eine massive klimapolitische und fiskalische
Fehlsteuerung, die von der alten Bundesregierung
zu verantworten wären. Obwohl damals erkennbar
gewesen sei, dass der EH55-Standard sich im Neubaumarkt
als Standard durchgesetzt hätte, wäre das Ende
der EH55-Förderung erst am Anfang November 2021
mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet
worden. So wären in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder –
und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt
für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren
Mittel - für einen Baustandard zugesagt worden, der
sich längst am Markt durchgesetzt hätte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende
Ende der EH55-Neubauförderung hätte zu einem "Run"
auf die Förderung geführt. Allein im Januar 2022
seien stiegen die Förderanträge für EH55-Neubauten so
stark gestiegen, dass die im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung für die "Bundesförderung
effiziente Gebäude" für die KfW zur Verfügung
stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits
jetzt ausgeschöpft wären. Daher hätte die KfW
die Annahme sowie die weitere Bewilligung von
bereits eingegangenen Anträgen mit sofortiger
Wirkung einstellen müssen.
Quelle und weitere
Informationen:
BMWK, Berlin