GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) praktisch anwenden
   Home + Aktuell
    GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2020 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
 

BEG Förderung wird gestoppt

GEG | Nachrichten | > 24.01.2022

Finanzielle Förderung für energieeffiziente Gebäude durch KfW vorläufig gestoppt

Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu: Der Fokus wird künftig auf die ganzheitliche Sanierung im Baubestand ausgerichtet

© Collage: M. Tuschinski,
© Grafiken: bluedesign + Joachim Wendler - Fotolia.com


Kurzinfo: Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der KfW mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt. [KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Sofortiger Antrags- und Zusagestopp] Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Hintergrund ist die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für die Einfamilienhaus EH55 Neubauförderung, die die bereit gestellten Mittel deutlich übersteigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute, am 24. Januar 2022, folgende Erklärung dazu bekannt gegeben:

Aufzählung

1. BEG-Förderung für Neubauten

Aufzählung

2. Effizienzhaus EH55 wird rasch Neubau-Standard

Aufzählung

3. Ganzheitliche Sanierung als künftiger Förderfokus

Aufzählung

4. Förderstopp durch Fehlentscheidungen verursacht

Aufzählung

5. Reaktionen aus der Wirtschaft

Aufzählung

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


1. BEG-Förderung für Neubauten

Wie das BMWK berichtet, wird die Förderung für Sanierungen vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.

Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird laut BMWK vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entschieden.

Ebenso zügig soll über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Auch für diese Anträge reichten derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Bundesregierung und KfW suchten aber hier nach schnellen und einfachen Lösungen, um diesen Antragstellern kurzfristig unter die Arme zu greifen und die Liquidität für die Bauplanung zu sichern. Hier solle den betroffenen Antragstellern ein zinsgünstiger Kredit zur Verfügung gestellt werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp seien die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch, etc.).

Dr. Patrick Graichen, Staatssekretär im BMWK

Bild 2: Dr. Patrick Graichen, Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin
© Foto: BMWK / Susanne Eriksson


Zitat Patrick Graichen: "Der Antragsstopp ist für die betroffenen Antragsteller eine traurige und enttäuschende Nachricht. Wir hätten diesen Schritt gern vermieden. Allerdings wurde in den vergangenen Jahren versäumt, die Förderkulisse und die gesetzlichen Neubaustandards anzupassen. Stattdessen wurde eine veraltete Förderung fortgeschrieben, die falsche Anreize setzt. Diese Fehlanreize haben zuletzt einen beispiellosen Run auf die Mittel produziert. Ein Stopp der alten Förderung war deshalb jetzt unumgänglich. Wir nehmen als neue Bundesregierung diese missliche Situation zum Anlass, die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten zügig neu zu ordnen.

Fakt ist, dass in den vergangenen Jahren die Chance versäumt wurde, vor allem die Effizienzhausförderung 55 schrittweise degressiver auszugestalten. Damit wird aktuell beim Effizienzhaus 55 ein Standard mit Steuergeldern gefördert, der sich längst am Markt durchgesetzt hat. Aber: Wo Klimaschutz draufsteht, muss auch Klimaschutz drin sein. Aktuell fördern wir das Falsche und dieses Geld fehlt dann bei tatsächlich wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, beispielsweise bei der so wichtigen Gebäudesanierung. Das kann nicht so weitergehen."

zum Anfang der Seite

2. Effizienzhaus EH55 wird rasch Neubau-Standard

Weiter informiert das BMWK, die neue Bundesregierung hätte angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden solle. Damit werde konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst könne und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein müsse.

zum Anfang der Seite

3. Ganzheitliche Sanierung als künftiger Förderfokus

Genauso wichtig sei es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Fördermittel sollten künftig dort gezielt eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten sei. Das sei im Gebäudebereich vor allem bei Sanierungsmaßnahmen der Fall. Ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden sollten daher künftig den Förderschwerpunkt bilden.

zum Anfang der Seite

4. Förderstopp durch Fehlentscheidungen verursacht

Mit dem vorläufigen Bewilligungsstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagiere die KfW und die neue Bundesregierung auf eine massive klimapolitische und fiskalische Fehlsteuerung, die von der alten Bundesregierung zu verantworten wären. Obwohl damals erkennbar gewesen sei, dass der EH55-Standard sich im Neubaumarkt als Standard durchgesetzt hätte, wäre das Ende der EH55-Förderung erst am Anfang November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet worden. So wären in 2021 6 Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel - für einen Baustandard zugesagt worden, der sich längst am Markt durchgesetzt hätte.

Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hätte zu einem "Run" auf die Förderung geführt. Allein im Januar 2022 seien stiegen die Förderanträge für EH55-Neubauten so stark gestiegen, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die "Bundesförderung effiziente Gebäude" für die KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft wären. Daher hätte die KfW die Annahme sowie die weitere Bewilligung von bereits eingegangenen Anträgen mit sofortiger Wirkung einstellen müssen.

Quelle und weitere Informationen: BMWK, Berlin

zum Anfang der Seite

5. Reaktionen aus der Wirtschaft

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

GEG 2020-2024 | WPG Wärmeplanung | GEIG | Archiv Regelungen | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2024 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart