Kurzinfo:
Der beschränkte Kontakt in Corona-Zeiten
erschwert viele Verfahren in der Bau- und
Umweltplanung. Das neue
Planungssicherstellungsgesetz - entwickelt von den
Bundesministerien für Bau (BMI) und Umwelt (BMU) -
soll als Sonderregel den rechtlichen Rahmen bis Ende
März 2021 sichern. Behörden erhalten
damit einen Maßnahmenkatalog wie sie Bekanntmachungen, Erörterungen,
Verhandlungen usw. ins Internet verlagern können:
Das Bundeskabinett
hat gestern, am 29. April 2020 auf Vorschlag des
Bundesbauministeriums (BMI) und des
Bundesumweltministeriums (BMU) den Entwurf für
ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen.
BMI und BMU wollen mit dieser Initiative
sicherstellen, dass eine Vielzahl wichtiger
Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins
Stocken geraten oder gar scheitern. Anderenfalls
würde sich die Umsetzung wichtiger privater und
öffentlicher Investitionen verzögern, unter
anderem im Bereich des Wohnungsbaus, des
Klimaschutzes sowie der Energie- und
Verkehrswende.
Viele Planungs-
und Genehmigungsverfahren sehen die körperliche
Anwesenheit von Personen, zum Beispiel bei der
Einsichtnahme in Unterlagen oder bei
Erörterungsterminen vor und können aus Gründen
des Infektionsschutzes deshalb nicht wie gewohnt
durchgeführt werden. Mit dem Gesetz werden daher
vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für solche
Verfahrensschritte eingeführt. Dafür sollen vor
allem die Möglichkeiten des Internet genutzt
werden, beispielsweise durch das Anbieten von
Online-Konsultationen.
Die ortsübliche
oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben
oder die Auslegung von Plänen soll weitgehend
über das Internet erfolgen können. Daneben
bleibt jedoch eine Veröffentlichung der
wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie
die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im
klassischen, analogen Sinn erhalten, um
niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten
auszuschließen. Die Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger ist rechtsstaatlicher und
demokratischer Standard bei Verfahren. Sie ist
auch ein Beitrag zum Umweltschutz, denn so
entsteht mehr Transparenz bei den
Umweltauswirkungen von Projekten.
Unternehmen und
Behörden sind in der aktuellen Situation rasch
auf klare und rechtssichere Vorgaben für die
Planungs- und Genehmigungsverfahren angewiesen.
Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte
Planungssicherstellungsgesetz macht – befristet
bis zum 31. März 2021 – einheitliche
Anwendungsvorgaben für die betroffenen Gesetze
und Verfahren.
Wie geht es
weiter? Da es sich um ein "Zustimmungsgesetz"
handelt, müssen zunächst noch der Bundestag und
der Bundesrat zustimmen bevor es verkündet und
in Kraft treten kann.
Gesetzentwurf der
Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz
- PlanSiG)
Entwurf
Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG
Redaktion: Melita
Tuschinski, EnEV-online.de,
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