Kurzinfo:
51 Positionen umfasste die "GEG-Wunschliste" des
Bundesrates vor Weihnachten. Die Nummer 5 hatte es
in sich: Die Vertreter der Länder wünschten sich von
der Bundesregierung, dass alle GEG-bezogenen Normen
kostenfrei verfügbar wären. Wie vermutet, hatte
dieser kühne, praxisfreundliche Wunsch keine
Chancen. Lesen Sie in unserem Kurzbericht, wie sich
die Bundesregierung dagegen sträubt und die Absage
begründet. Überblick und Links:
Wie Sie sich
sicherlich auch erinnern, war schon bei der
allerersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002)
dies ein "wunder Punkt": Die Normen, auf die
sich die Verordnung bezog, waren in der genau
angegebenen Version anzuwenden. Doch die Normen
wurden parallel zur EnEV ständig
weiterentwickelt und so musste der Bund bereits
2004 die zweite Version (EnEV 2004) verkünden,
allein wegen den inzwischen aktualisierten
Normen...
Auch mussten
Planer häufig mit dem Dilemma leben, eine neu
herausgegebene Norm-Version NICHT zu verwenden,
weil sie in der EnEV in der alten Version
verpflichtend aufgeführt war. Denken wir nur an
die Normenreihe DIN V 18599 (Energetischen
Bewertung von Gebäuden)...
Doch dieses war
nur eine Seite der Medaille: Wer die EnEV bisher
oder künftig das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
anwendet, benötigt den Zugriff auf alle in Bezug
genommenen Normen und das sind nicht wenige!
Zur EnEV bietet
der Beuth Verlag in seinem Dienst "EnEV Normen
online" die Möglichkeit an die in Bezug
benommenen Normen als Pdf-Versionen zu nutzen,
solange man als Abonnent eingeloggt ist. Zur
Zeit liegt der Preis pro Jahr für eine
Einzelplatzlizenz bei 309,32 Euro und für eine
Firmen-Lizenz für einen Standort bei 1.082,58
Euro, beides jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Weiter Informationen:
www.enev-normen.de
Im Dezember 2019
hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf für das
neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) befasst. Wenn
wir bedenken, dass die Länder die praktische
Anwendung der bundesweiten,
energiesparrechtlichen Regeln verantworten,
macht dies vielfachen Sinn. So fanden wir auch
die Vorschläge recht sinnvoll und warteten
gespannt auf die Reaktion der Bundesregierung.
Unter Nummer 5
empfiehlt der Bundesrat zum § 7 (Regeln der
Technik) dem ersten Absatz folgenden Satz
anzufügen: "Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gewährleistet einen
kostenfreien Zugang zu den in diesem Gesetz in
Bezug genommenen Normen."
Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag wie
folgt:
"Das Gebäudeenergiegesetz verweist in
erheblichem Umfang auf DIN-Normen – unmittelbar
und mittelbar. Ohne deren Kenntnis ist der
konkrete Regelungsgehalt des Gesetzes für den
Normunterworfenen nicht erkennbar. Um dem
Grundsatz der Öffentlichkeit von Vorschriften
beziehungsweise der Bekanntmachungspflicht
gerecht zu werden, ist ein kostenloser
"Jedermannszugang" zu diesen Vorschriften
verfassungsrechtlich geboten."
Wie erwartet,
lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab
und zwar mit folgender Begründung:
"Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
kann einen kostenfreien Zugang zu den im GEG in
Bezug genommenen Normen nicht gewährleisten. Die
Rechte an den Normen liegen in privater Hand.
Alle zitierten DIN-Vornormen und Normen sind im
Beuth-Verlag GmbH, Berlin, veröffentlicht und
beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig
gesichert niedergelegt. Sie sind an
verschiedenen Stellen öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Normanwender können damit
verlässlich und ohne Schwierigkeiten Kenntnis
vom Inhalt der in Bezug genommenen DIN-Vornormen
und Normen erlangen. Überdies sieht auch das
Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 Absatz 3
des Grundgesetzes keine festen Gebote oder
Regeln für die Zugänglichmachung von DIN-Normen
vor (Bayerischer Verfassungsgerichtshof
BayVerfGH, Entscheid. vom 5. Februar 2018 - Vf.
16-VII-16, NVwZ-RR 2018, 377 <378>)."
(Grundgesetz,
Artikel 20, Absatz 3:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.")
Redaktion: Melita
Tuschinski
Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart
Herausgeberin des Expertenportals EnEV-online.de
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und
bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung
des Energieeinsparrechts für Gebäude ist und
erhalten Hinweise zu nützlichen Fachinfos
und Praxishilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen
|