Carsten Müller
aus Braunschweig (CDU/CSU) lobte
zunächst dass es endlich gelungen sei die
parallel laufenden Energieeinsparregeln
zusammenzuführen. (Allerdings sind es noch immer
114 Paragraphen und 11 Anlagen!) Auch betonte er
ausdrücklich, dass
Energieeffizienz-Investitionen und
-Anforderungen nicht zu unverhältnismäßigen
Baupreissteigerungen führen würden. (Dafür
erntete er Beifall auch von den Grünen.) Müller
erwähnte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
des BMWi zum GEG, die ergeben hätten, dass es
keine "zentraler Kostentreiber" sei sondern im
Gegenteil, die deutsche Wirtschaft stärke.
Überraschenderweise fügte er auch hinzu, dass
das Gesetz "noch etwas Luft nach oben" habe,
womit er vermutlich den energetischen
Neubau-Standard meinte, der laut GEG-Entwurf
nicht steigen soll. Danach brachte Müller einige
konkreter Vorschläge:
Die Vorbildfunktion der Liegenschaften der
öffentlichen Hand müsse gestärkt werden. Die
wirtschaftliche Vertretbarkeit verdiene einen
ganzheitlichen Ansatz im GEG, wie Komfort,
Raumluft, Lichtqualität und Auswirkung auf
Gesundheit. Er lobte die Innovationsklausel,
warnte jedoch dass man sie nicht missbrauchen
dürfte um die Anforderungen zu unterlaufen. Auch
müsse der Begriff "Quartier" klarer definiert
sein wie beispielsweise im
Energiewirtschaftsgesetz.
Steffen Kotré
(AfD) bezeichnete den GEG-Entwurf als
weiteren Schritt zur "sozialistischen
Energiepolitik". Er bemängelte den Verbot von
Ölheizungen, den Zwang bestimme Energieformen zu
nutzen und die seiner Meinung nach
"übertriebenen Ökoauflagen". Das vorliegende
Gesetz beschneide die Freiheit der Bürger, sich
selbst um die Energie- und Wärmeversorgung der
Häuser zu kümmern. Er beendete seine Rede mit
dem Ausspruch "Freiheit statt
Energiesozialismus!"
Timo Gremmels
(SPD) nahm den Titel eines Presseartikels
auf und begann sein Rede mit der Aussage, dass
das GEG besser sei als sein Ruf. (Das Letzterer
nicht sehr gut ist verwundet nicht angesichts
des "politischen Theaters", das wir in den
letzten Jahren erlebt haben.) Der GEG-Entwurf
schaffe laut Gremmels "ein modernes
Ordnungsrecht für klimafreundliches Bauen". Auch
er lobte die Bündelung der Energiesparregeln und
gestand, dass er sich auch eine Verschärfung des
energetischen Standards gewünscht hätte! (Man
fragt sich unweigerlich, was für ein politischen
"Lüftchen" hier vielleicht einen Sturm
ankündig...) Er warnte auch vor dem Missbauch
der Innovationsklausel und betonte ausdrücklich,
dass es ab 2026 ein Ölheizungsverbot geben würde
außer dort wo es eben keine Alternativen gäbe.
Die SPD sähe im Bestand das größte Potenzial
Energie einzusparen. Sie wolle hohe energetische
Standards sicherstellen, ohne dass die Mieter
darunter zu leiden hätten. Fünf Verbesserungen
für den GEG-Entwurf schlug Gremmels zum Schluss
vor, die sie im parlamentarischen Verfahren
umsetzen würden: bei der Ladeinfrastruktur für
E-Autos, bei der Gebäudeautomatisierung und
-digitalisierung, bei den Themen „synthetische
Brennstoffe“ und „nachhaltig Bauen“ sowie im
Hinblick auf die Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand.
Dr. Martin
Neumann (FDP) stellte fest, dass das neue
Gesetz die Regeln vereinfachen sollte, nicht sie
einfach zu addieren. Das GEG habe eine
Schlüsselfunktion beim Thema "Energiewende und
Klimaneutralität" und er hege Zweifel daran, ob
man dies genügend ernst nähme. Die Themen
"Wirtschaftlichkeit" und "Technologieoffenheit"
müssten hinterfragt werden und beim
Heizungsverbot solle man sich auf den Brennstoff
konzentrieren, darum gehe es primär. Wichtig
seien auch die Themen "Hybrid-",
"quartiersbezogene Lösungen" und insbesondere
"qualifizierte Energieberatung". Dabei solle man
die Gebäude insgesamt betrachten nicht nur
Einzelmaßnahmen vorsehen. Er empfahl vom
Primärenergiebedarf auf den CO2-Ausstoss
als Energiespar-Messlatte umzusteigen. Das
würden auch die Eigentümer besser verstehen und
wäre auch im Sinne der Technologieoffenheit.
Grüne Gase wie Wasserstoff und Biomethan müssten
auch berücksichtigt werden. Die Parlamentarier
hätten nun die Chance so manches im GEG-Entwurf
zu verbessern. "Es kann losgehen." schloss er
seine Rede mit Elan.
Lorenz
Gösta (DIE LINKE) begann mit der Aussage
"Heute ist ein schlechter Tag für den
Klimaschutz!" Der GEG-Entwurf würde in den
wesentlichen Punkten "hinten und vorne" nicht
reichen. Die Bundesregierung schaffe damit in 10
oder 20 Jahren kostenintensive Sanierungsfälle.
Ihre Fraktion hätten einen Aktionsplan
Klimagerechtigkeit geschaffen als Gegenentwurf,
der unter anderem bundesweite Mietendeckel wie
in Berlin vorsehe. Sie wollten ein öffentliches
Wohnungsbauprogramm einführen und sozial gerecht
dämmen, das wäre für sie Klimagerechtigkeit.
Dr. Julia
Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) warnte
eingangs, dass der Energieverbrauch in Gebäuden
und Verkehr in Deutschland zugenommen hätten.
Der GEG-Entwurf verhindere den Umstieg auf
Erneuerbare und das Energiesparen. Er schreibe
Energiestandards für Neubauten von 2013 vor und
für erneuerbare Energien von 2009. Sie fänden,
Neubauten müssen den Passivhaus-Standard
entsprechen. Angesichts der Praxis in anderen
EU-Staaten sei es inakzeptabel, dass
Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse und
Solarthermie im Gesetzentwurf nicht vernünftig
eingebaut wären. Die Unternehmensinitiative
DENEFF würde den GEG-Entwurf zu recht "eine
Mogelpackung" nennen.
Dr. Andreas
Lenz (CDU) lobte die Strategie Anreize zu
schaffen statt Verbote, so wie beispielsweise
mit der staatlichen Förderung beim Einbau einer
neuen Heizung. Als verbesserungswürdig sprach er
die Berechnung des Primärenergiefaktors für
Biomethan an, doch sieht er den Entwurf als
einen Schritt in die richtige Richtung.
Andreas Rimkus
(SPD) stellte fest, dass sie dem GEG die
Entbürokratisierung deutlich nach vorne
brächten. Das müsse man einfach wissen. Vorher
hätte man es durchaus mit einem Wust, einer
Ansammlung von Formeln und thermodynamischen
Sätzen zu tun gehabt. Da hätte man schon einen
richtig guten technischen Background haben
müssen. Das hätten sie ein bisschen entwirrt.
"Was wir da hinbekommen haben, finde ich so in
Ordnung. Das sagt hier der Elektriker." betonte
er. Dann lobte er auch die so genannte "EnEV-easy"
Methode - das Modellgebäudeverfahren (das
allerdings aus juristischer Sicht nicht
empfehlenswert ist, wie ich aus einem Interview
mit einem Experten erfahren musste!)
Nach der
Aussprache wurde beschlossen den GEG-Entwurf den
folgenden Fachausschüssen zur Beratung zu
überweisen:
+ Ausschuss für Wirtschaft und Energie
(federführend)
+ Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
+ Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
+ Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung
und Kommunen
Am heutigen
Mittwoch debattiert der Bundestag in erster
Lesung das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zu
einer Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts
im Gebäudesektor beitragen soll. Die Deutsche
Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF)
kritisiert, dass der Gesetzesentwurf keinen
zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der
Klimaschutzziele im Gebäudesektor leiste. Doch
nicht nur das: mit unsinnigen Neuregelungen wie
der sogenannten Innovationsklausel werde das
klimafreundliche Bauen in Deutschland
unnötigerweise weiter verkompliziert, so die
DENEFF. Sie sorgen für Verwirrung bei den
Bauherren, mehr Bürokratie für die Länder und
kommen nur als Mogelpackung für den Klimaschutz
daher, so die DENEFF. Auch der gerade erst mit
dem Klimaschutzgesetz festgeschriebenen
Vorbildrolle der öffentlichen Hand werde der
Entwurf nicht gerecht. Denn statt einer echten
Vorbildrolle für öffentliche Gebäude enthalte
das GEG nur eine leere Worthülse, so der
Verband.
Bild: Christian
Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
© Foto: DENEFF
Dazu Christian
Noll, geschäftsführender Vorstand der
Deutschen Unternehmensinitiative
Energieeffizienz e. V. (DENEFF) „Man sollte
meinen, dass drohende Verfehlungen der
Klimaschutzziele und Bürgerproteste dafür
sorgen, dass die Bundesregierung Klimaschutz
endlich in allen Sektoren ernst nimmt. Doch
anstatt klimafreundliches Bauen endlich zum
Standard zu machen, wurde dem Bundestag eine
Mogelpackung vorgelegt. Wann, ob und wie
Deutschlands klimaneutral werden sollen bleibt
ein Mysterium. Dabei sind die Lösungen dafür
längst vorhanden und könnten die heimische
Wirtschaft und Beschäftigung nach vorne bringen
- auch in strukturschwachen Regionen.“
Gebäude verursachen rund ein Drittel der
CO2-Emissionen in Deutschland. Um
energiebedingte Emissionen herunterzufahren,
sollte mit dem GEG unter anderem der von der EU
geforderte sogenannte Nahe-Null-Energiestandard
für neue Gebäude festgelegt werden. Bereits 2007
sah das integrierte Energie- und Klimaprogramm
der Bundesregierung vor, dass ab dem Jahr 2020
die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst
weitgehend unabhängig von fossilen
Energieträgern sein sollte. Der dritte Entwurf
für ein Gebäudeenergiegesetz in nur vier Jahren
werde diesen Vereinbarungen immer noch nicht
gerecht, so der Verband abschließend.
Deutsche Unternehmensinitiative
Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Kirchstraße 21 – 10557 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 36 40 97 01
Mobil: +49 (0) 1577 6439716
Web:
www.deneff.org
Twitter: @DENEFFeV
Anlässlich der
ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
im Bundestag weisen die Bioenergieverbände
darauf hin, dass der Gesetzesentwurf
insbesondere die Potenziale von Biogas für
Klimaschutz im Gebäudesektor verhindert. Durch
die Nutzung von Biogas kann ohne zusätzliche
Investitionskosten kurzfristig Klimaschutz
erreicht werden. Sie appellieren daher an die
Abgeordneten, im parlamentarischen Verfahren
Verbesserungen an den Rahmenbedingungen für
Biogas vorzunehmen.
„Hausbesitzer und Wärmenetzbetreiber sollen
gemäß GEG-Kabinettsfassung faktisch keine
Möglichkeit haben, Biogas als Klimaschutzoption
zu nutzen“, kritisiert Sandra Rostek,
Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Das
entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage,
verschenkt kurzfristige Klimaschutzpotenziale
und schränkt die technische und wirtschaftliche
Freiheit der Nutzer unnötig ein.“
Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere,
dass bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs
eines Gebäudes oder Wärmenetzes die Wärme aus
Biogas gleichgesetzt wird mit der Wärme aus
Erdgas, Flüssiggas, Heizöl und Steinkohle. Dies
steht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu
dem Thema entgegen und widerspricht sogar dem
Begleitgutachten, das das
Bundeswirtschaftsministerium selbst hat
erstellen lassen. Auch soll laut Bundesregierung
die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem
Brennwertkessel weiterhin keine Option
darstellen, die im Gesetz festgelegte
Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zu
erfüllen. In der Praxis ist Biogas daher de
facto als Erfüllungsoption der Verpflichtungen
aus dem Gebäudeenergiegesetz ausgeschlossen.
Nach Ansicht der Bioenergieverbände sollte
jedoch den betroffenen Akteuren eine möglichst
große wirtschaftliche und technische Freiheit
gelassen werden, um die für ihre jeweilige
Situation passende Lösung zur Einhaltung der
Vorgaben zu finden. Dies sorgt für
volkswirtschaftliche Effizienz und eine breitere
Akzeptanz. Zudem ist die Nutzung von Biogas eine
Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen des
Gebäudesektors zu reduzieren, ohne dass
zusätzliche Investitionskosten anfallen oder
Nutzer ihr Verhalten ändern müssen. Vor allem
Biomethan kann in den bekannten Gastechnologien
eingesetzt werden und steht aufgrund der
Speicherung im Gasnetz das ganze Jahr zur
Verfügung.
Die Bioenergieverbände appellieren daher an den
Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren
den Kabinettsentwurf zum GEG nachzubessern, um
Klimaschutz und Wärmewende pragmatisch
voranzubringen. Eine Übersicht über die
wichtigsten Anliegen der Bioenergieverbände zur
Überarbeitung des GEG-Entwurfs finden Sie
hier.
Bundesverband
Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen, Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59, Mail:
geisen@bioenergie.de
Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Mareike Fischer, Fachreferentin Politische
Kommunikation
Tel. 0 30 /2758 179 22, Mail:
mareike.fischer@biogas.org
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth, Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240, Mail:
presse@bauernverband.net
Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
Matthias Held, Geschäftsführer
Tel. 0 30 / 2758 179 19, Mail:
held@bioenergie.de