Kurzinfo:
Die Expertenkommission "Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik -
Baulandkommission" hat am 2. Juli 2019 nach neun
Monaten intensiver Arbeit Handlungsempfehlungen zur
nachhaltigen Baulandmobilisierung und Bodenpolitik
vorgelegt. Sie hat eine Vielzahl von
Reformvorschlägen erarbeitet, die einer nachhaltigen
Bereitstellung und Mobilisierung von Bauland –
insbesondere für bezahlbaren Wohnraum – dienen. Die
Empfehlungen der Baulandkommission decken ein
breites Spektrum an Maßnahmen ab, die zur Stärkung
der Kommunen für eine nachhaltige
Liegenschaftspolitik:
-
Haushaltsrechtliche Anpassungen: insbesondere
Anpassung der Haushaltsordnungen auf allen
öffentlichen Ebenen, damit die verbilligte
Abgabe von Grundstücken für den Bau von
preisgedämpften Wohnungen nicht an
haushaltsrechtlichen Vorgaben scheitert.
-
Eine aktive
Liegenschaftspolitik in den Kommunen
Umsetzungsunterstützung durch die Länder, um
öffentliche Grundstücke von Ländern und Kommunen
vergünstigt zur Verfügung stellen zu können.
Ausschöpfung
baurechtlicher Instrumente: sowohl bei der Anwendung
bestehender Rechtsinstrumente als auch bei der
Verbesserung der Wirksamkeit von Instrumenten zur
Baulandmobilisierung.
-
Stärkung des
Wohnens als Allgemeinwohl,
-
erleichterte
Erteilung von Befreiungen,
-
einfache
Wohnungsbaupläne für innerörtliche Lagen,
-
Fortentwicklung
des gemeindlichen Vorkaufsrechts,
-
Flexibilisierung
der Baunutzungsverordnung für den erleichterten
Ausbau von Dachgeschossen,
-
Einführung einer
Experimentierklausel zum Lärmschutz,
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Anpassung des
Geruchsemissionsschutzes,
-
Einbeziehung von
Randlagen in das beschleunigte Verfahren gemäß §
13b Baugesetzbuch,
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Erleichterung der
Genehmigung begünstigter Vorhaben im
Außenbereich bei Umnutzung von
landwirtschaftlichen Gebäuden in Wohnungen.
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verstärktes
finanzielles Engagement des Bundes und der
Länder bei der Reaktivierung von Brachen,
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Entlastungen bei
der Grunderwerbsteuer,
-
Erschließung
weiterer Potenziale, beispielsweise bei der
Optimierung und Digitalisierung von Planungs-,
Beteiligungs- und Genehmigungsprozessen,
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Ausbau
kooperativer Planungen mit Dritten
(beispielsweise mit Kirchen),
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Konzeptvergaben,
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Erbbaurechte,
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Transparenz in
Grundstücksvergaben,
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Berücksichtigung
preisgedämpfter Grundstücksverkäufe in der
Wertermittlung,
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Verbesserung der
Personalausstattung,
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Start einer
Ausbildungsoffensive
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