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. Energieeinsparrecht für Gebäude soll EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammenführen!
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GebäudeEnergieGesetz GEG
GEG-Start | Nachrichten | > 12.06.2019

Auf dem Weg zum Gebäudeenergiegesetz GEG

Bundesrat diskutiert Gebäudeenergiegesetz:
Bezahlbarer Wohnraum soll auch als Ziel gelten

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Redaktion EnEV-online.de

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: frank peters - Fotolia.com


Kurzinfo: Letzte Woche - am 7. Juni 2019 - forderte Nordrhein-Westfalen in der Sitzung des Bundesrates, dass die Belange des bezahlbaren Wohnraums auch in die Ziele des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit integriert werden. Dieses sei genauso wichtig wie Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Schonung fossiler Ressourcen und verminderte Abhängigkeit von Energieimporten. Die Fachausschüsse beraten nun über den Entschließungsantrag. Nachdem die Experten zu einem Votum gelangen, wird die Vorlage  wieder auf die Tagesordnung des Bundesrat-Plenums kommen, wo die Vertreter der Länder darüber anstimmen werden. Wir berichten kurz:

Aufzählung

1. Die Rolle der Bundesländer

Aufzählung

2. Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum

Aufzählung

3. Die Ziele im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Aufzählung

4. Was fordert das Bundesland Nordrhein-Westfalen?

Aufzählung

5. Wie geht es weiter?
 

Aufzählung

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


1. Die Rolle der Bundesländer

Die Bundesländer waren schon immer dafür zuständig, wie die Regeln des energiesparenden Bauens in der Praxis umgesetzt werden. In EnEV-online finden Sie eine Übersicht der zuständigen Behörden in den Ländern. Dabei sind sie auch recht autark in der Art und Weise wie sie die einzelnen Regeln interpretieren. (Bayern tat sich meistens als "Musterschüler" unter den Ländern hervor!)

Bereits das Energieeinsparungsgesetz hatte es klar und deutlich "festgeklopft", dass die Länder über den Bundesrat das letzte Wort haben, wenn der Bund beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) wieder einmal für eine neue Version änderte. Nun ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch die bisherige EnEV mit integrieren soll, in der Diskussion. Doch die Ländern wollen nicht so lange warten und NRW meldet sich bereits jetzt zu Wort.

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2. Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich für bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung ein. Es sieht diese Belange als elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Deshalb fordert es, den Aspekt auch in das im Koalitionsvertrag angekündigte bundesweite Gebäudeenergiegesetz aufzunehmen. 

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das das Ordnungsrecht im Baubereich vereinfacht wird: Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt werden. Die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau gelten dabei allerdings fort. Nordrhein-Westfalen will einen weiteren Kostenauftrieb für Mietpreise vermeiden.

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3. Die Ziele im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes

Der Entwurf für das "Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 28. Mai 2019 sieht im § 1 (Zweck und Ziel) vor:

"(1) Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

(2) Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte auf 14 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erreichen, und eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen."

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4. Was fordert das Bundesland Nordrhein-Westfalen?

Mit einem Entschließungsantrag möchte das Land das Thema auf die aktuelle Agenda der Bundespolitik setzen. Am 7. Juni 2019 stellte das Land seinen Antrag im Plenum vor. Darüber möchte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei soll sie das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und steigende Mietpreise zu vermeiden und diese Aspekte parallel zu Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Schonung fossiler Ressourcen und verminderte Abhängigkeit von Energieimporten berücksichtigen.

Aus der Bundesrats-Drucksache 249/19 vom 28. Mai 2019:

"Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorschriften der früheren Wärmeschutz- und später  Energieeinspar-Verordnungen bereits seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Dabei muss die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum effektiv und kostengünstig erfolgen. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Das geplante Gebäudeenergiegesetz muss daher den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung tragen.

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher in einem geplanten Gebäudeenergiegesetz – GEG unter Zweck und Ziele die Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten zu berücksichtigen.

3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zeitnah einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz vorzulegen.

Begründung:

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund sieht vor, dass das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen ist. Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in einem neuen „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) zusammengeführt werden.

Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Es gilt insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise zu vermeiden. Zur Verdeutlichung des Ziels, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten auch die Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt werden.

Auf der 91. Umweltministerkonferenz am 9. November 2018 in Bremen unter Tagesordnungspunkt 16 und 17 Nummer 4 sowie in der Sitzung der Bauministerkonferenz am 22. Februar 2019 in Berlin unter Tagesordnungspunkt 8 wurde verdeutlicht, dass den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung getragen werden muss."

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5. Wie geht es weiter?

In der 978. Sitzung des Bundesrates stand diese Diskussion als 30. Punkt auf der Tagesordnung. Im Plenum wurde beschlossen, diesen Antrag den folgenden Fachausschüssen zu überweisen:
- Wohnungsbau (Wo) - federführend
- Umwelt (U)
- Wirtschaft (Wi)

Nachdem die Experten aus den Fachausschüssen zu einem Schluss gekommen sind, wird das Thema wieder in einer Bundesrats-Sitzung besprochen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Fachausschüsse.

Wir werden darüber auch wieder berichten.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart