Kurzinfo:
Letzte Woche - am 7. Juni 2019 - forderte
Nordrhein-Westfalen in der Sitzung des Bundesrates,
dass die Belange des bezahlbaren Wohnraums auch in
die Ziele des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit
integriert werden. Dieses sei genauso wichtig wie
Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Schonung fossiler
Ressourcen und verminderte Abhängigkeit von
Energieimporten. Die Fachausschüsse beraten nun über
den Entschließungsantrag. Nachdem die Experten zu
einem Votum gelangen, wird die Vorlage wieder
auf die Tagesordnung des Bundesrat-Plenums kommen,
wo die Vertreter der Länder darüber anstimmen
werden. Wir berichten kurz:
Die Bundesländer
waren schon immer dafür zuständig, wie die
Regeln des energiesparenden Bauens in der Praxis
umgesetzt werden. In EnEV-online finden Sie eine
Übersicht der zuständigen Behörden in den
Ländern. Dabei sind sie auch recht autark in
der Art und Weise wie sie die einzelnen Regeln
interpretieren. (Bayern tat sich meistens als
"Musterschüler" unter den Ländern hervor!)
Bereits das
Energieeinsparungsgesetz hatte es klar und
deutlich "festgeklopft", dass die Länder über
den Bundesrat das letzte Wort haben, wenn der
Bund beispielsweise die Energieeinsparverordnung
(EnEV) wieder einmal für eine neue Version
änderte. Nun ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch die bisherige EnEV mit
integrieren soll, in der Diskussion. Doch die
Ländern wollen nicht so lange warten und NRW
meldet sich bereits jetzt zu Wort.
Das Bundesland
Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich für
bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung ein. Es
sieht diese Belange als elementarer Bestandteil
einer Politik, die den Menschen in den
Mittelpunkt stellt. Deshalb fordert es, den
Aspekt auch in das im Koalitionsvertrag
angekündigte bundesweite Gebäudeenergiegesetz
aufzunehmen.
Der
Koalitionsvertrag sieht vor, das das
Ordnungsrecht im Baubereich vereinfacht wird:
Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV)
und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) sollen in einem neuen
Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebündelt werden. Die
aktuellen energetischen Anforderungen für
Bestand und Neubau gelten dabei allerdings fort.
Nordrhein-Westfalen will einen weiteren
Kostenauftrieb für Mietpreise vermeiden.
Der Entwurf für
das "Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 28.
Mai 2019 sieht im § 1 (Zweck und Ziel) vor:
"(1) Zweck dieses
Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von
Energie in Gebäuden einschließlich einer
zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur
Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den
Gebäudebetrieb.
(2) Unter
Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit
soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes,
der Schonung fossiler Ressourcen und der
Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten
dazu beitragen, die energie- und
klimapolitischen Ziele der Bundesregierung,
insbesondere einen nahezu klimaneutralen
Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 sowie die
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am
Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte auf 14
Prozent bis zum Jahr 2020 zu erreichen, und eine
nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu
ermöglichen."
Mit einem
Entschließungsantrag möchte das Land das Thema
auf die aktuelle Agenda der Bundespolitik
setzen. Am 7. Juni 2019 stellte das Land seinen
Antrag im Plenum vor. Darüber möchte
Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung
auffordern, zeitnah einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei soll sie das
Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und
steigende Mietpreise zu vermeiden und diese
Aspekte parallel zu Klimaschutz,
Wirtschaftlichkeit, Schonung fossiler Ressourcen
und verminderte Abhängigkeit von Energieimporten
berücksichtigen.
Aus der
Bundesrats-Drucksache 249/19 vom 28. Mai 2019:
"Entschließung des
Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des
bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten
Gebäudeenergiegesetz
Der Bundesrat möge
folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat
stellt fest, dass die Vorschriften der früheren
Wärmeschutz- und später
Energieeinspar-Verordnungen bereits seit
Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für die
energiepolitischen Ziele der Bundesregierung
leisten. Dabei muss die Versorgung der
Bevölkerung mit Wohnraum effektiv und
kostengünstig erfolgen. Wohnen ist
Daseinsvorsorge und damit elementarer
Bestandteil einer Politik, die den Menschen in
den Mittelpunkt stellt. Klimaschutz,
Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen
kein Widerspruch sein. Das geplante
Gebäudeenergiegesetz muss daher den Aspekten des
bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung tragen.
2. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung daher in einem
geplanten Gebäudeenergiegesetz – GEG unter Zweck
und Ziele die Aspekte des bezahlbaren Bauens und
Wohnens neben dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des
Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen
und der Minderung der Abhängigkeit von
Energieimporten zu berücksichtigen.
3. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung zeitnah einen Entwurf
für ein Gebäudeenergiegesetz vorzulegen.
Begründung:
Der
Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund
sieht vor, dass das Ordnungsrecht zu
entbürokratisieren und zu vereinfachen ist. Die
Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV)
und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) sollen in einem neuen
„Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) zusammengeführt
werden.
Dabei gelten die
aktuellen energetischen Anforderungen für
Bestand und Neubau fort. Es gilt insbesondere
den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise
zu vermeiden. Zur Verdeutlichung des Ziels,
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll neben dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse
des Klimaschutzes, der Schonung fossiler
Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit
von Energieimporten auch die Aspekte des
bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt
werden.
Auf der 91.
Umweltministerkonferenz am 9. November 2018 in
Bremen unter Tagesordnungspunkt 16 und 17 Nummer
4 sowie in der Sitzung der Bauministerkonferenz
am 22. Februar 2019 in Berlin unter
Tagesordnungspunkt 8 wurde verdeutlicht, dass
den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens
Rechnung getragen werden muss."
In der 978.
Sitzung des Bundesrates stand diese Diskussion
als 30. Punkt auf der Tagesordnung. Im Plenum
wurde beschlossen, diesen Antrag den folgenden
Fachausschüssen zu überweisen:
- Wohnungsbau (Wo) - federführend
- Umwelt (U)
- Wirtschaft (Wi)
Nachdem die
Experten aus den Fachausschüssen zu einem
Schluss gekommen sind, wird das Thema wieder in
einer Bundesrats-Sitzung besprochen unter
Berücksichtigung der Empfehlungen der
Fachausschüsse.
Wir werden darüber
auch wieder berichten.
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des Energieeinsparrechts für Gebäude ist und
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