Ein Gebäude ist so zu
errichten, dass die wärmeübertragende
Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft
luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der
Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche
Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und
Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben
unberührt.

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