Die Länder können durch Landesrecht weitergehende
Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom
oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in
räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden sowie
weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an
Stromdirektheizungen stellen.

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des Energieeinsparrechts für Gebäude ist und
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