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Die nach § 88 Absatz 2
Nummer 2 verlangte Schulung soll die Aussteller von
Energieausweisen in die Lage versetzen, bei der
Ausstellung solcher Energieausweise die Vorschriften
dieses Gesetzes einschließlich des technischen
Regelwerks zum energiesparenden Bauen sachgemäß
anzuwenden. Die Schulung soll praktische Übungen
einschließen und insbesondere die im Folgenden
genannten Fachkenntnisse vermitteln.
a) Bestandsaufnahme
und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion
und der technischen Anlagen
Ermittlung,
Bewertung und Dokumentation des Einflusses der
geometrischen und energetischen Kennwerte der
Gebäudehülle einschließlich aller Einbauteile
und Wärmebrücken, der Luftdichtheit und Erkennen
von Leckagen, der bauphysikalischen
Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten
einschließlich der damit verbundenen
konstruktiv-statischen Aspekte, der
energetischen Kennwerte von anlagentechnischen
Komponenten einschließlich deren
Betriebseinstellung und Wartung, der
Auswirkungen des Nutzerverhaltens und von
Leerstand und von Klimarandbedingungen und
Witterungseinflüssen auf den Energieverbrauch.
b) Beurteilung der
Gebäudehülle
Ermittlung von
Eingangs- und Berechnungsgrößen für die
energetische Berechnung, wie zum Beispiel
Wärmeleitfähigkeit, Wärmedurchlasswiderstand,
Wärmedurchgangskoeffizient,
Transmissionswärmeverlust, Lüftungswärmebedarf
und nutzbare interne und solare Wärmegewinne.
Durchführung der erforderlichen
Berechnungen nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-6
sowie Anwendung vereinfachter Annahmen und
Berechnungs- und Beurteilungsmethoden.
Berücksichtigung von Maßnahmen des sommerlichen
Wärmeschutzes und Berechnung nach DIN 4108-2,
Kenntnisse über Luftdichtheitsmessungen und die
Ermittlung der Luftdichtheitsrate.
c) Beurteilung von
Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
Detaillierte
Beurteilung von Komponenten einer Heizungsanlage
zur Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung,
Wärmeverteilung und Wärmeabgabe. Kenntnisse über
die Interaktion von Gebäudehülle und
Anlagentechnik, Durchführung der Berechnungen
nach DIN V 18599 oder DIN V 4701-10, Beurteilung
von Systemen der alternativen und erneuerbaren
Energie- und Wärmeerzeugung.
d) Beurteilung von
Lüftungs- und Klimaanlagen
Bewertung
unterschiedlicher Arten von Lüftungsanlagen und
deren Konstruktionsmerkmalen, Berücksichtigung
der Brand- und Schallschutzanforderungen für
lüftungstechnische Anlagen, Durchführung der
Berechnungen nach DIN V 18599 oder DIN V
4701-10, Grundkenntnisse über Klimaanlagen.
e) Erbringung der
Nachweise
Kenntnisse über
energetische Anforderungen an Wohngebäude und
das Bauordnungsrecht, insbesondere des
Mindestwärmeschutzes, die Durchführung der
Nachweise und Berechnungen des
Jahres-Primärenergiebedarfs, die Ermittlung des
Energieverbrauchs und seine rechnerische
Bewertung einschließlich der
Witterungsbereinigung
und über die Ausstellung eines Energieausweises.
f) Grundlagen der
Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen
einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und
Wirtschaftlichkeit
Kenntnisse und
Erfahrungswerte über Amortisations- und
Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne
Bauteile und Anlagen einschließlich
Investitionskosten und Kosteneinsparungen, über
erfahrungsgemäß wirtschaftlich rentable, im
Allgemeinen verwirklichungsfähige
Modernisierungsempfehlungen für kosteneffiziente
Verbesserungen der energetischen Eigenschaften
des Wohngebäudes, über Vor- und Nachteile
bestimmter Verbesserungsvorschläge unter
Berücksichtigung bautechnischer und rechtlicher
Rahmenbedingungen (zum Beispiel bei Wechsel des
Heizenergieträgers, Grenzbebauung,
Grenzabstände), über aktuelle Förderprogramme,
über tangierte bauphysikalische und
statisch-konstruktive Einflüsse, wie zum
Beispiel Wärmebrücken, Tauwasseranfall
(Kondensation), Wasserdampftransport,
Schimmelpilzbefall, Bauteilanschlüsse und
Vorschläge für weitere Abdichtungsmaßnahmen,
über die Auswahl von Materialien zur Herstellung
der Luftdichtheit nach den Gesichtspunkten der
Verträglichkeit der Wirksamkeit sowie der
Dauerhaftigkeit und über Auswirkungen von
wärmeschutztechnischen Maßnahmen auf den Schall-
und Brandschutz. Erstellung erfahrungsgemäß
wirtschaftlich rentabler, im Allgemeinen
verwirklichungsfähiger
Modernisierungsempfehlungen für kosteneffiziente
Verbesserungen der energetischen Eigenschaften.
Zusätzlich zu den
unter Nummer 2 aufgeführten Schwerpunkten soll die
Schulung insbesondere die nachfolgenden
Fachkenntnisse zu Nichtwohngebäuden vermitteln:
a) Bestandsaufnahme
und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion
und der technischen Anlagen
Energetische
Modellierung eines Gebäudes – hierzu gehören
beheiztes oder gekühltes Volumen, konditionierte
oder nicht konditionierte Räume,
Versorgungsbereich der Anlagentechnik –,
Ermittlung der Systemgrenze und Einteilung des
Gebäudes in Zonen nach entsprechenden
Nutzungsrandbedingungen, Zuordnung von
geometrischen und energetischen Kenngrößen zu
den Zonen und Versorgungsbereichen,
Zusammenwirken von Gebäude und Anlagentechnik
mit Verrechnung von Bilanzanteilen, Anwendung
vereinfachter Verfahren, zum Beispiel die
Anwendung des Ein-Zonen-Modells, Bestimmung von
Wärmequellen und -senken und des
Nutzenergiebedarfs von Zonen, Ermittlung,
Bewertung und Dokumentation der energetischen
Kennwerte von raumlufttechnischen Anlagen,
insbesondere von Klimaanlagen, und
Beleuchtungssystemen.
b) Beurteilung der
Gebäudehülle
Ermittlung von
Eingangs- und Berechnungsgrößen und energetische
Bewertung von Fassadensystemen, insbesondere von
Vorhang- und Glasfassaden, Bewertung von
Systemen für den sommerlichen Wärmeschutz und
von Verbauungs- und Verschattungssituationen.
c) Beurteilung von
Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
Berechnung des
Endenergiebedarfs für Heizungs- und
Warmwasserbereitung einschließlich der Verluste
in den technischen Prozessschritten nach DIN V
18599-5 und DIN V 18599-8, Beurteilung von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach DIN V 18599-9,
Bilanzierung von Nah- und Fernwärmesystemen und
der Nutzung erneuerbarer Energien.
d) Beurteilung von
raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen
zur Kühlung
Berechnung des
Kühlbedarfs von Gebäuden (Nutzkälte) und der
Nutzenergie für die Luftaufbereitung, Bewertung
unterschiedlicher Arten von raumlufttechnischen
Anlagen und deren Konstruktionsmerkmalen,
Berücksichtigung der Brand- und
Schallschutzanforderungen für diese Anlagen,
Berechnung des Energiebedarfs für die
Befeuchtung mit einem Dampferzeuger, Ermittlung
von Übergabe- und Verteilverlusten, Bewertung
von Bauteiltemperierungen, Durchführung der
Berechnungen nach DIN V 18599-2, DIN V 18599-3
und DIN V 18599-7 und der Nutzung erneuerbarer
Energien.
e) Beurteilung von
Beleuchtungs- und Belichtungssystemen
Berechnung des
Endenergiebedarfs für die Beleuchtung nach DIN V
18599-4, Bewertung der Tageslichtnutzung,
zum Beispiel der Fenster, der Tageslichtsysteme,
des Beleuchtungsniveaus, des Wartungswertes
sowie der Beleuchtungsstärke, der
tageslichtabhängigen Kunstlichtregelung, zum
Beispiel der Art, der Kontrollstrategie, des
Funktionsumfangs, sowie des Schaltsystems und
der Kunstlichtbeleuchtung, zum Beispiel der
Lichtquelle, der Vorschaltgeräte sowie der
Leuchten.
f) Erbringung der
Nachweise
Kenntnisse über
energetische Anforderungen an Nichtwohngebäude
und das Bauordnungsrecht, insbesondere den
Mindestwärmeschutz, Durchführung der Nachweise
und Berechnungen des
Jahres-Primärenergiebedarfs, Ermittlung des
Energieverbrauchs und seine rechnerische
Bewertung einschließlich der
Witterungsbereinigung, Ausstellung eines
Energieausweises.
g) Grundlagen der
Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen
einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und
Wirtschaftlichkeit
Erstellung von
erfahrungsgemäß wirtschaftlich rentablen, im
Allgemeinen verwirklichungsfähigen
Modernisierungsempfehlungen
für kosteneffiziente Verbesserungen der
energetischen Eigenschaften für
Nichtwohngebäude.
Der Umfang der
Fortbildung insgesamt sowie der einzelnen
Schwerpunkte soll dem Zweck und den Anforderungen
dieser Anlage sowie der Vorbildung der jeweiligen
Teilnehmer Rechnung tragen.
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