In der
Erfüllungserklärung sind für das gesamte Gebäude
oder, soweit die Berechnungen für unterschiedliche
Zonen zu erfolgen haben, stattdessen für jede Zone,
unter Beachtung der sich aus diesem Gesetz
ergebenden Berechnungsvorgaben, technischen
Anforderungen und Randbedingungen die zur
Überprüfung erforderlichen Angaben zu machen.
Erforderliche Berechnungen sind beizufügen. Das
Landesrecht bestimmt den näheren Umfang der
Nachweispflicht.
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