(1) Die Anforderung
nach
§ 10 Absatz 2 Nummer 3 ist erfüllt, wenn durch
die Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien nach
Maßgabe der Absätze 2
bis 4 der Wärme- und
Kälteenergiebedarf mindestens in Höhe des Anteils
nach Satz 2 gedeckt wird. Maßgeblicher Anteil ist
der Anteil, der nach den
§§ 35
bis 40 für diejenige
erneuerbare Energie gilt, aus der die Kälte erzeugt
wird. Wird die Kälte mittels einer thermischen
Kälteerzeugungsanlage durch die direkte Zufuhr von
Wärme erzeugt, ist der Anteil maßgebend, der auch im
Fall einer reinen Wärmeerzeugung aus dem gleichen
Energieträger gilt. Wird die Kälte unmittelbar durch
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme
bereitgestellt, so ist der auch bei Wärmeerzeugung
aus diesem Energieträger geltende Anteil von 50
Prozent am Wärme- und Kälteenergiebedarf maßgebend.
(2) Die Kälte muss
technisch nutzbar gemacht werden
-
durch unmittelbare
Kälteentnahme aus dem Erdboden oder aus Grund-
oder Oberflächenwasser oder
-
durch thermische
Kälteerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren
Energien im Sinne des
§ 3 Absatz 2 Nummer 1 bis
5.
(3) Die Kälte muss zur
Deckung des Kältebedarfs für Raumkühlung nach
§ 3
Absatz 1 Nummer 31 Buchstabe b genutzt werden. Der
Endenergieverbrauch für die Erzeugung der Kälte, für
die Rückkühlung und für die Verteilung der Kälte
muss nach der jeweils besten verfügbaren Technik
gesenkt worden sein.
(4) Die für die
Erfüllung der Anforderung nach Absatz 1 anrechenbare
Kältemenge umfasst die für die Zwecke nach
Absatz 3
Satz 1 nutzbar gemachte Kälte, nicht jedoch die zum
Antrieb thermischer Kälteerzeugungsanlagen genutzte
Wärme.
(5) Die technischen
Anforderungen nach den
§§ 35 bis
40 sind
entsprechend anzuwenden, solange und soweit die
Verwendung einer CE-Kennzeichnung nach Maßgabe eines
Durchführungsrechtsaktes auf der Grundlage der
Richtlinie 2009/125/EG
nicht zwingend vorgeschrieben
ist.
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|