Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den
Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen
Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen
vorzuschreiben, die zum Zweck der Inbetriebnahme in
einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden. In
der Rechtsverordnung sind die zulässigen Kältemittel
festzulegen. Soweit erforderlich, können
Ausnahmeregelungen vorgesehen werden für Fälle, in
denen brennbare natürliche Kältemittel aus
Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden können.

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