(1) In einem Gebäude mit
Wohnungen, die vermietet sind, kann der Vermieter
beim Einbau einer Wärmepumpe nach
§ 71c eine
Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme
nach
§ 559 Absatz 1 oder
§ 559e Absatz 1 des
Bürgerlichen Gesetzbuches in voller Höhe nur
verlangen, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass
die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt.
Ein Nachweis nach Satz 1 ist nicht erforderlich,
wenn das Gebäude
-
nach 1996 errichtet worden ist,
-
mindestens nach den Vorgaben der
Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl.
I S. 2121) in der bis zum Ablauf des 31. Januar
2002 geltenden Fassung erbaut worden ist oder
der Gebäudeeigentümer nachweist, dass der
Jahres-Heizwärmebedarf die Anforderungen nach
der
Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994
(BGBl. I S. 2121) in der bis zum Ablauf des 31.
Januar 2002 geltenden Fassung nicht
überschreitet,
-
nach einer Sanierung mindestens den
Anforderungen des Effizienzhausniveaus 115 oder
100 entspricht oder
-
mit einer Vorlauftemperatur beheizt werden kann,
die nicht mehr als 55 Grad Celsius bei lokaler
Norm- Außentemperatur beträgt.
Der Nachweis nach Satz 1 muss von einem
Fachunternehmer erbracht werden. Die Ermittlung der
Jahresarbeitszahl erfolgt auf der Grundlage der
VDI
4650 Blatt 1: 2019-035 oder eines vergleichbaren
Verfahrens in der Regel vor der Inbetriebnahme der
Anlage und nicht anhand von den Werten im Betrieb.
(2) Sofern der Nachweis nach
Absatz 1 Satz 1 nicht erbracht wird, kann der
Vermieter für eine Mieterhöhung nach
§ 559 Absatz 1 oder
§ 559e Absatz 1
des Bürgerlichen Gesetzbuches
nur 50 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten
Kosten zugrunde legen.
(3) Absatz 1 ist auf sonstige
Formen der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von
Gebäuden oder Teilen von diesen oder Wohnungen oder
Teilen von diesen entsprechend anzuwenden.
Fußnote 5: Die Ermittlung
der Jahreszahl hat auf Grundlage der VDI-Richtlinie
4650 Blatt 1: 2019-03, Erscheinungsdatum März 2019,
zu erfolgen, die beim VDI Verein Deutscher
Ingenieure e. V., Düsseldorf, oder bei der Beuth
Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und beim Deutschen
Patentamt archivmäßig gesichert hinterlegt ist.
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