Wird eine solarthermische Anlage mit Flüssigkeiten
als Wärmeträger genutzt, müssen die darin
enthaltenen Kollektoren oder das System mit dem
europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“
zertifiziert sein, solange und soweit die Verwendung
einer CE-Kennzeichnung nach Maßgabe eines
Durchführungsrechtsaktes auf der Grundlage der
Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung
eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen
an die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom
31.10.2009, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie
2012/27/EU (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1)
geändert worden ist, nicht zwingend vorgeschrieben
ist. Die Zertifizierung muss nach den anerkannten
Regeln der Technik erfolgen.
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