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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau
von zwei getrennten Wohngebäuden. Sie werden im Abstand von 10 Metern errichtet.
Insgesamt umfassen sie zusammen 13 Wohneinheiten. Für die Beheizung der
Wohnanlage soll eine gemeinsame Wärmepumpenanlage (Erdwärmebohrungen)
gegebenenfalls mit oder ohne Photovoltaik (PV)-Anlage sorgen. Dafür werden
verschiedene energetische Bilanzierung durchgeführt: gemäß den Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024), der Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) und der finanziellen Förderung der KfW zum Klimafreundlichen Neubau –
Wohngebäude (KFN). Es stellt sich die Frage, wie diese Bilanzierungen erfolgen.
Fragen: Wie erfolgt die Bilanzierung und
Antragstellung nach GEG 2024, BEG und KFN?
Antwort:
31.01.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Energiebilanz für zwei neue Wohnbauten, errichtet mit 10 m
Abstand, mit gemeinsamer Wärmepumpe (WP) und Photovoltaik (PV)
auf den Dächern.
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